Urlaubszeit - Andere Länder, andere Sitten(wächter)

Raodtrip

Wenn der Sommer 2019 in Sachen Sonne genauso Gas gibt wie der Sommer 2018, kann Sommer-Sonne-Stand zwar auch in heimischen Gefilden stattfinden, gleichwohl zieht es die meisten doch irgendwohin in die Ferne. Wer keine Zeit für eine mehrwöchige Fernreise hat und sich trotzdem einen richtigen Tapetenwechsel gönnen möchte, wird auch im europäischen Ausland fündig. Fehlende Grenzkontrollen und ähnliche Verkehrsschilder können dabei oft das Gefühl vermitteln, in einem einheitlichen Verkehrsraum mit gleichen Regeln unterwegs zu sein. Die Unterschiede bei Gesetzen im Straßenverkehr sind teilweise jedoch gravierender als vermutet – andere Länder, andere „Verkehrssitten“. Wer also mit dem eigenen Auto in die Ferien aufbricht oder plant, im Urlaubsort mit einem Mietwagen unterwegs zu sein, sollte Einiges beachten. Ansonsten wird aus dem Erholungstrip schnell ein teurer Spaß.

Vive la France

Frankreich ist schon wegen seiner reizvollen Landschaft ein beliebtes Ziel und insbesondere Weinliebhaber kommen dort auf ihre Kosten. Wer nach einer Weinprobe noch selber fahren möchte, sollte sich mit den geltenden Toleranzgrenzen vertraut machen. Fahranfänger in Deutschland müssen beispielsweise zwei Jahre lang mit 0,0 Promille fahren, während die Franzosen dies mit einer Toleranzgrenze von 0,2 Promille etwas entspannter sehen – diese gilt dann allerdings auch drei Jahre lang. Die Selbstkontrolle sollte leichtfallen, denn in Frankreich muss man auch als Tourist ein Alkohol-Messgerät im Fahrzeug mitführen. Einweg-Varianten gibt es daher in praktisch allen Tankstellen oder Supermärkten. Die Verletzung dieser Pflicht wird allerdings seit 2012 nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet.

Aber auch wer mit 0,5 bis 0,8 Promille unterwegs ist, erhält im schönen Frankreich nicht zwingend ein Fahrverbot, sondern lediglich ein Bußgeld. Dieses kann man übrigens durch den Kauf einer Bußgeldmarke  ("Timbre amende") in einem Tabakladen begleichen. Von dieser Möglichkeit sollte man auch Gebrauch machen, denn bei späterer Bezahlung wird es teurer. Die Briefmarke klebt man auf den Bußgeldbescheid und schickt diesen an die zuständige Behörde.

Falls man im Urlaub Pech mit dem Wetter hat, sollte man zudem beachten, dass sich bei Regen und Nässe die Tempolimits ändern: Außerorts gilt dann 80 km/h statt 90 km/h und auf der Autobahn verringert sich die erlaubte Geschwindigkeit von 130km/h. auf 110 km/h.

Bella Italia

Auch Italien ist zu jeder Jahreszeit einen Besuch wert. Hier sollte man nach Alkoholgenuss allerdings lieber ein Taxi rufen, als sich selber hinters Steuer zu setzen. Ab 1,5 Promille drohen in „Bella Italia“ Geldstrafen bis zu € 6.000 und sogar eine Inhaftierung ist nicht ausgeschlossen. Wer statt im Auto lieber auf dem Motorrad die Landschaft genießt, sollte sich unbedingt an die Helmpflicht halten. Bei Verstößen droht eine zweimonatige Verwahrung ihres fahrbaren Untersatzes. Wer seinen Geldbeutel schonen möchte, sollte zudem verkehrsberuhigte Bereiche, die mit „Zona a traffico limitato“ ausgeschildert werden, gänzlich meiden.

Kommt es zu einem Unfall oder einer Panne, ist außerorts das Tragen einer Warnweste Pflicht.

Österreich

Mautsünder in Österreich müssen ganze € 120 zahlen – anderenfalls drohen hier Bußgelder zwischen € 300 und 3.000.  Auch die sogenannte „Blaulichtgebühr“ sollte man als Autofahrer kennen. Diese wird in Höhe von € 36 von der Polizei erhoben, wenn es bei einem Unfall nicht zu einem Personenschaden gekommen ist und die Beteiligten die Beweissicherung der Sachschäden sowie den Austausch der Kontaktdaten selbst hätten vornehmen können.

Familien, die planen, in Österreich mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, sollten wissen, dass das Tragen eines Helms auf dem Fahrrad für Kinder unter 12 Jahren verpflichtend ist.

Vorsicht sollte man auch beim Parken walten lassen: In österreichischen Städten werden ganze Stadtteile durch Beschilderung am Anfang und Ende des jeweiligen Gebietes zu Kurzparkgebieten, sogenannten „blauen Zonen“, erklärt – für Ortsunkundige ist dies nicht immer leicht zu erkennen.

Und in Polen?

Wer einen Städtetrip nach Danzig oder Krakau plant oder in den zahlreichen Erholungsgebieten an der Ostsee entspannen möchte, sollte schon beim Überqueren der Grenze daran denken, das Abblendlicht zu aktivieren. Denn das Fahren tagsüber mit Licht ist in Polen Pflicht. Unsere polnischen Nachbarn gehen sogar noch einen Schritt weiter und erwarten das Mitführen eines Feuerlöschers in jedem Auto.

Eine weitere Besonderheit gilt im nächtlichen Straßenverkehr: Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens liegt die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 statt 60 km/h.

Saftige Bußgelder in der Schweiz

Bußgelder von umgerechnet bis zu € 9.200 sind in der Schweiz nichts Ungewöhnliches. Wer seine Urlaubskasse nicht über Gebühr beanspruchen will, hält sich im dortigen Straßenverkehr daher lieber an die Regeln. Die Schweizer haben sogar einen „Rasertatbestand“: Wer auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h über dem Tempolimit erwischt wird oder in einer 30-Zone mehr als 40 km/h zu schnell fährt, dem droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sowie die Einziehung des Fahrzeugs.

Was gilt es andernorts noch zu beachten?

In Spanien sind zwei Warndreiecke in jedem Auto vorgeschrieben – dies gilt nicht nur für Einheimische, sondern auch für Touristen, die in einem Mietwagen unterwegs sind. Wer hier nachlässig ist, kann aber immerhin durch schnelle Bezahlung noch etwas sparen: Wird das Bußgeld innerhalb von 20 Tagen bezahlt, gibt es 50% Rabatt.

In Tschechien wird bei jeder Verkehrskontrolle standardmäßig ein Alkoholtest durchgeführt – ein konkreter Verdacht ist für diese Maßnahme nicht notwendig.

In Griechenland verdoppeln sich Bußgelder, wenn man sie nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt. Sofortiges Handeln ist daher, denn sonst können auch kleinere Verkehrssünden schnell teuer werden.

Ähnlich wird in den Niederlanden verfahren. Wer sein Bußgeld nicht innerhalb der Frist bezahlt, bekommt Post vom Inkassobüro und muss noch 50 % des Betrages obendrauf zahlen. Wird auch diese Frist versäumt, verdoppelt sich die ursprüngliche Geldbuße.

Wer mit dem eigenen Auto nach Großbritannien fährt, sollte beachten, dass die Autoscheinwerfer meist so eingestellt sind, dass sie den rechten Fahrbahnrand ausleuchten – und auf diese Weise den Gegenverkehr der linksfahrenden Briten blenden. In einem solchen Fall müssen die Lichter daher mit entsprechenden Folien abgeklebt werden.

Planung ist das A und O

Durch etwas vorausschauende Planung lassen sich also viele Ärgernisse schon mit wenig Aufwand vermeiden. Das Fahren im Ausland kann natürlich trotzdem für etwas Unsicherheit sorgen – wenn man aber weiß, an welche Regeln man sich halten muss und was man immer dabeihaben muss, fährt es sich gleich um einiges entspannter.

Wir wünschen allen Urlaubern eine gute und erholsame Zeit und stehen bei Problemen rund um das Thema Straßenverkehr jederzeit gerne zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht, sind wir – Dr. Granzin Rechtsanwälte – in jeder Lage der richtige Ansprechpartner.

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