Das Dauerthema der tarifvertraglichen Auseinandersetzungen der Pilotgewerkschaft Cockpit mit der größten deutschen Luftlinie, der Lufthansa AG, geht in seine nächste Runde. Das Landesarbeitsgericht Hessen stoppte zu Beginn des Monats November 2015 per einstweiliger Verfügung einen erneuten Versuch der Bestreikung der Luftfluglinie. Das Landesarbeitsgericht entschied, daß in dem zur Entscheidung stehenden Streikaufruf es der Gewerkschaft auch darum gehe, Mitspracherechte beim Kostenreduktionskonzept innerhalt des Konzerns zu erhalten. Hierdurch sei der Streik indes rechtswidrig geworden.
Da der Streik sich offiziell lediglich gegen geplante Änderungen bei der Übergangsregelung nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Piloten richte, wären anderweitig offen kommunizierte Interessen der Pilotengewerkschaft nicht vom rechtmäßigen Streikaufruf umfasst. Der tatsächliche Hintergrund der schwelenden Auseinandersetzung, ist der Versuch der Lufthansa, über den in Österreich gegründeten Konzern Eurowings, die Piloten zu teils deutlich niedrigeren Gehältern (bis zu 40 %) einzustellen und so erheblich an Kosten zu sparen. Wenig erstaunlich ist, daß die Lufthansa-Führung die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes begrüßte.
Nichtsdestotrotz dürfte die Angelegenheit damit kaum erledigt sein. Während der Streik der Flugpiloten durch das Hessische Landesarbeitsgericht verboten wurde, streikt nunmehr parallel die Gewerkschaft der Flugbegleiter (UFO) und stellt die Handlungsfähigkeit der Fluglinie insoweit auf eine harte Belastungsprobe. Parallel hierzu reichte die Pilotengewerkschaft Cockpit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsklage gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hessen ein. Nach der Auffassung der Anwälte der Gewerkschaft Cockpit habe das Landesarbeitsgericht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes unzulässiger Weise fortgesetzt. Ferner sei auch die Annahme, dass mit dem Streikaufruf für etwas anderes gekämpft worden sei, als für die betriebliche Frührente, ein Irrglaube des Gerichtes gewesen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird indes nicht vor Mitte des Jahres 2016 erwartet.
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