Politik gegen Fachkräftemangel

Das Thema Fachkräftemangel beherrscht seit Jahren immer wieder die Schlagzeilen. Laut einer aktuellen Studie bremst der Fachkräftemangel das Wachstum – rund 440.000 Fachkräfte fehlen in Deutschland, mit ihnen könnte die deutsche Wirtschaftsleistung um bis zu 30 Milliarden Euro höher ausfallen.

Die schwierige und oft erfolglose Suche nach geeigneten Arbeitnehmern ist ein schwerwiegender Grund für zurückhaltende Unternehmensinvestitionen und überlastete Betriebe. Die Suche nach Arbeitskräften kostet Zeit, die anderswo besser investiert werden könnte und bei fehlendem Personal gehen womöglich Aufträge verloren. Längst ist dieser Zustand nicht nur auf technische Berufe beschränkt – in zahlreichen Branchen nehmen die Hilferufe nach qualifizierten Fachkräften zu. In Zusammenhang mit dieser Thematik stellt sich auch immer wieder die Frage nach einem einheitlichen Einwanderungsgesetz, dass den Zuzug von Fachkräften steuern und erleichtern soll. Ende letzten Jahres hat die SPD diesbezüglich einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der unter anderem ein Punktesystem für qualifizierte Zuwanderung fordert.

Was ist das Problem?

Der demografische Wandel ist maßgeblich verantwortlich für die Personalengpässe in zahlreichen Unternehmen – die deutsche Gesellschaft ist , die Zahl der erwerbsfähigen Menschen wird weiterhin stark sinken: Eine Verringerung um gut zehn Prozent bis zum Jahr 2040 halten Experten für realistisch. Dabei ist ein stetiger Zustrom von Arbeitskräften aus dem Ausland bereits mit eingerechnet. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach qualifiziertem Personal weiter an – insbesondere in der Gesundheitsbranche, im Handwerk sowie in Technik und IT sind Fachkräfte derzeit Mangelware. Diesem Zustand will die SPD mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte abhelfen. Das neue Gesetz soll die Arbeitsmigration in die Bundesrepublik verbessern und Deutschland für qualifizierte Ausländer attraktiver machen. Mittels eines vorgeschlagenen Auswahlverfahrens soll die Zuwanderung besser steuerbar und transparenter werden.

Was versteht man unter „Fachkräften“?

Zunächst ist zu klären, auf welche Zuwanderer der Gesetzesentwurf überhaupt abstellt. Gemäß § 3 des neuen Einwanderungsgesetzes (EinwG) können nur „Fachkräfte“ im Sinne von § 2 EinwG an dem Auswahlverfahren teilnehmen.

Fachkräfte im Sinne des Gesetzes sind zunächst einmal Personen, die entweder über einen inländischen Hochschulabschluss verfügen oder einen ausländischen Hochschulabschluss vorweisen können. Letzterer müsste entweder in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein.

Aber auch Ausländern ohne Hochschulabschluss will das Gesetz die Einwanderung ermöglichen. Deshalb sind im Auswahlverfahren akademische und nicht-akademische Abschlüsse als gleichberechtigt zu bewerten. Auch Arbeitskräften, die zwar über Qualifikationen verfügen, aber aus Regionen ohne formales Ausbildungssystem kommen, soll die Möglichkeit zur Einwanderung gegeben werden.

Wie sieht das Punktesystem aus?

Wie aber soll das Auswahlverfahren ablaufen? Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass zuwanderungswillige Ausländer nach bestimmten Kriterien eine Punktzahl erhalten sollen. Die erreichte Punktzahl bestimmt dann darüber, ob eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt werden kann. Auf diese Weise soll die Qualifikation und die Integrationsfähigkeit der Zuwanderer sichergestellt werden.

Der Gesetzesentwurf lässt allerdings offen, wie genau die Bedingungen des Verfahrens aussehen sollen und wie viele Punkte benötigt würden, um erfolgreich daran teilzunehmen. Der Entwurf nennt aber sechs Kriterien, die im Auswahlverfahren mindestens berücksichtigt werden müssen. Gemäß § 4 EinwG sind folgende Aspekte zu bewerten:

  • Berufsqualifikation
  • Alter
  • Sprachkenntnisse
  • Berufserfahrung
  • Integrationsaspekte
  • Das Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots

Zudem soll jährlich auf einen Vorschlag der Bundesregierung ein neues Kontingent für die Einwanderung festgelegt werden. Wird dieses Kontingent im Laufe eines Jahres ausgeschöpft, so soll das Verfahren bis zur nächsten Festlegung eines neuen Kontingentes eingestellt werden.

Wie könnte das in der Praxis ablaufen?

Nach den Vorstellungen der SPD sollen Einwanderungsinteressenten auf einer Online-Plattform eigenständig unter Angabe bestimmter Daten eine Vorprüfung durchführen können. So ließe sich vorab prüfen, ob die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht werden kann, um zum eigentlichen Auswahlverfahren zugelassen zu werden.

Wenn die potentielle Fachkraft aus dem Ausland die erforderliche Punktzahl erreicht, soll sie in eine Rangliste aufgenommen werden. Wer im Ranking dann entsprechend weit vorne liegt, soll bei noch ausreichendem Einwanderungskontingent dann zur Visumsbeantragung in die jeweilige deutsche Auslandsvertretung eingeladen werden. Dort soll dann geprüft werden, ob die auf der Online-Plattform angegebene Punktzahl auch tatsächlich erreicht wurde und ob die Voraussetzungen des § 5 AufenthG vorliegen. Bewerber, die bereits ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz erhalten haben, sollen dabei bevorzugt behandelt werden.

Und dann?

Ausländische Fachkräfte, die das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben und denen ein Angebot zur Ausübung einer ihrer Qualifikation entsprechenden Tätigkeit vorliegt, sollen eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wer noch kein verbindliches Jobangebot hat, also zunächst noch einen Arbeitsplatz suchen muss, erhält eine Aufenthaltserlaubnis, die auf ein Jahr befristet ist.

Grundsätzlich ist nach dem Aufenthaltsgesetz die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann möglich, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Gemäß § 9 EinwG soll davon abgewichen werden können, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erstmalig erteilt werden soll. Auf diese Weise soll die Einwanderung potentieller Fachkräfte flexibler gestaltet werden können.

Bei Einwanderungen zum Zweck der Arbeitsplatzsuche ist es deshalb erlaubt, bis zu 120 Tage (oder 240 halbe Tage) im Jahr einer Beschäftigung neben der Arbeitssuche nachzugehen, um zum Lebensunterhalt beizutragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung dadurch nicht negativ beeinträchtigt wird.

Unbefristet nach drei Jahren?

Nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland kann der ausländischen Fachkraft unter Umständen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden. § 7 EinwG sieht hierfür folgende Voraussetzungen vor:

  • Die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe
  • Ausreichende Sprachkenntnisse
  • Die Leistung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 18 Monate
  • Ausreichend Wohnraum gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AufenthG

Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer Beschäftigung ist schließlich gemäß § 39 Abs. 1 AufenthG noch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Nach aktueller Rechtslage kann die Agentur für Arbeit ihre Zustimmung nur für Berufsgruppen geben, für die es eine entsprechende Bestimmung in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Gesetzen oder Verordnungen gibt. Außerdem muss derzeit auch überprüft werden, ob deutsche Arbeitnehmer oder gleichgestellte Ausländer, wie beispielsweise EU-Bürger, einen vorrangigen Anspruch auf Beschäftigung in der betreffenden Berufsgruppe haben.

Der Gesetzentwurf der SPD sieht vor, dass die Bundesagentur für Arbeit für jede qualifizierte Beschäftigung ihre Zustimmung geben kann, solange sie

  • sozialversicherungspflichtig ist,
  • nicht geringfügig entlohnt wird,
  • nicht als kurzfristig gilt und
  • eine ggf. nötige Berufsausübungserlaubnis vorliegt oder zugesagt ist.

Eine Vorrangprüfung soll für Fachkräfte im Sinne des EinwG dann zukünftig nicht mehr erfolgen.

Bislang nur Zukunftsmusik

Das in dem Entwurf vorgeschlagene Punktesystem könnte, gerade in Verbindung mit der Vorprüfung über eine entsprechende Online-Plattform, tatsächlich für mehr Flexibilität und Transparenz bei der Einwanderung ausländischer Fachkräfte sorgen. Allerdings müssten für eine wirklich praktikable Umsetzung des Entwurfs die Kriterien zur Punktevergabe noch hinreichend konkretisiert werden. Speziell das Kriterium der Integrationsaspekte bleibt hier recht konturenlos und lässt sich kaum mit einer präzisen Punktzahl systematisch bewerten. Ob und wann der Entwurf sich in dieser Form aber überhaupt in der Praxis beweisen darf, bleibt derzeit noch abzuwarten. Fest steht, dass die SPD sich in den Koalitionsverhandlungen mit ihrem Punktesystem nach kanadischem Vorbild gegen die Union durchsetzen konnte – nun wird es noch auf die Ausgestaltung der Details ankommen.

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