Sommer, Sonne, Sauna im Büro? Der Sommer zeigt sich seit Wochen von seiner besten Seite: So schön es auch ist, am Badesee oder auf dem heimischen Balkon die sommerlichen Temperaturen zu genießen – das Arbeiten unter diesen Bedingungen fällt oft schwer. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob man überhaupt arbeiten muss, wenn es im Büro unerträglich warm wird oder, ob es einen Anspruch auf Hitzefrei gibt. Wir erklären im heutigen Beitrag, welche Rechte Beschäftigte haben und was Arbeitgeber tun können bzw. müssen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.
Besteht ein Anspruch auf Hitzefrei?
Mancher Arbeitnehmer wird in diesen Tagen sehnsüchtig an die Schulzeit zurückdenken. War die Wärmebelastung so extrem, dass an konzentriertes Lernen nicht mehr zu denken war, wurde man als Schüler durch das gelegentliche „Hitzefrei“ erlöst. Die Vorstellung, nun auch Akten, Computer und Telefon gegen Sonnenbrille und Cocktail eintauschen zu können, ist verlockend. Aber ganz so unkompliziert ist es in der Arbeitswelt jedoch leider nicht: Ein grundsätzliches Recht auf Hitzefrei oder sogar auf ein eigenmächtiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz besteht nicht.
Schutz gegen Wärmebelastung am Arbeitsplatz?
Der Arbeitgeber hat in aller Regel schon ein eigenes Interesse, für erträgliche Arbeitsbedingungen zu sorgen, denn ab einer gewissen Höhe sorgen steigende Temperaturen für sinkende Konzentrations- und Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter.
Ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers ergibt sich aber aus § 618 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese Regelung besagt Folgendes:
„Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.“
Diese Bestimmung ist sehr allgemein gehalten. Sie wird aber unter anderem durch die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten zur Raumtemperatur konkretisiert.
Gibt es Obergrenzen für Raumtemperaturen?
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten legen fest, welche Anforderungen an die Raumtemperatur zu stellen sind. Sie sehen vor, dass in Arbeits- und Sozialräumen eine Höchsttemperatur von 26 °C grundsätzlich nicht überschritten werden „soll“. Dies gilt allerdings einschränkend nur, solange auch die Außentemperatur die 26 °C-Marke nicht übersteigt.
Wenn die Lufttemperatur am Arbeitsplatz über 26 °C misst, „soll“ der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, um die Wärmebelastung zu reduzieren. Grundsätzlich muss er hier aber noch nicht tätig werden, sodass eine Überschreitung der 26-°C-Grenze praktisch kaum Folgen haben dürfte. Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn ein Arbeitnehmer bei Temperaturen über 26 °C gesteigerten Risiken ausgesetzt ist. Dies kann zum Beispiel bei stillenden Müttern, älteren Arbeitnehmern oder jugendlichen Beschäftigten der Fall sein – hier muss der Arbeitgeber dann bereits ab einer Raumtemperatur von 26.5 °C Abhilfe bzw. Abkühlung schaffen.
Steigt die Temperatur im Innenraum über 30 °C, „muss“ der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung seiner Mitarbeiter zu verringern. Klettert das Thermometer sogar auf Temperaturen oberhalb von 35 °C, ist ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Auch das bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer kurzerhand nach Hause gehen kann, sondern lediglich, dass in bestimmten Räumen nicht gearbeitet werden darf. Ein Leistungsverweigerungsrecht besteht nur so lange, wie die Temperaturen auch tatsächlich unzumutbar hoch sind. Kühlt das Büro im Laufe des Tages ab, muss der Arbeitnehmer wieder zur Verfügung stehen. Wer einfach geht, riskiert insofern jedenfalls eine Abmahnung.
Geeignete Maßnahmen zum Hitzeschutz
Der Arbeitgeber hat eine Reihe von Möglichkeiten, um seinen Arbeitnehmern die Tätigkeit bei hochsommerlichen Temperaturen erträglicher zu gestalten.
Denkbar wäre etwa, die Sonneneinstrahlung durch die Installation von Jalousien, Markisen oder Sonnenschutzverglasung zu reduzieren. Nächtliches Lüften kann dazu beitragen, die Raumtemperatur zu reduzieren und so die Belastung der Mitarbeiter zu verringern. Das Bereitstellen gekühlter Getränke oder eine Lockerung des Dresscodes wirkt sich zwar nicht unmittelbar auf das Raumklima aus, kann aber das Arbeitsklima insgesamt verbessern.
Die naheliegende Lösung wird häufig eine Klimaanlage oder der Einsatz von Ventilatoren sein. Bestimmte Maßnahmen können die Mitarbeiter allerdings nicht verlangen. Sie können lediglich fordern, dass der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen trifft, um die Wärmebelastung zu senken – ein konkreter Anspruch auf einen Ventilator am Schreibtisch ergibt sich daraus nicht.
Verlegung der Arbeitszeit kann sinnvoll sein
Das Verlegen der Arbeitszeit in die kühleren frühen Morgenstunden kann ebenfalls Abhilfe schaffen. Auch eine insgesamt verkürze Arbeitszeit und ein dementsprechend früherer Feierabend würde den unter der Hitze leidenden Arbeitnehmern entgegenkommen. Eine Verlagerung der Arbeit ins besser temperierte Home-Office könnte eine weitere Möglichkeit darstellen, die extrem heißen Sommertage besser zu überstehen. Mit Vorschlägen dieser Art können Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber die Gelegenheit geben, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Reagiert der Chef auf konstruktive Anregungen dieser Art nicht, haben Angestellte die Möglichkeit, den Betriebsrat einzuschalten, sofern ein solcher existiert.
Büro-Look passend zum Wetter?
Im Sommer liegt es natürlich nahe, sich auch während der Arbeit luftiger zu kleiden. In konservativen Unternehmen wie etwa Banken oder Versicherungen empfiehlt es sich allerdings nicht, im Urlaubslook zur Arbeit zu erscheinen. Arbeitnehmer müssen den üblichen Dresscode in ihrem Unternehmen auch bei sommerlichen Höchsttemperaturen einhalten. Bei branchenspezifischen Kleidungsvorschriften gibt es in der Regel also auch bei Hitze keine Ausnahmen – Sommerkleider oder Shorts müssen dann im Schrank bleiben und können erst nach Feierabend zum Einsatz kommen.
Aber auch in Berufen ohne allzu strengen Dresscode kann es empfehlenswert sein, Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten, bevor man auf eigene Faust zu legerer Kleidung greift. Kommunikation ist hier oftmals der beste Weg, um für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden.
Menschen in Außenberufen leiden besonders
Auch wenn nicht jedes Büro klimatisiert ist: Noch wichtiger als für Büroangestellte ist das Thema Hitzeschutz für Arbeitnehmer in Außenberufen. Arbeiten im Freien stellt bei extremen Temperaturen eine besondere Belastung dar und auch die besten Schutzmaßnahmen können die Belastung nicht immer erträglich machen. Bei Arbeiten über 25 °C im Schatten müssen die Beschäftigten über die Gefahren informiert werden. Bei extremen Temperaturen sollte auf schwere Arbeiten verzichtet oder diese in die frühen Morgenstunden verlegt werden. Der Arbeitgeber sollte auch Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen und Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor zur Verfügung stellen.
Kühlen Kopf bewahren – trotz Hitze
Der beste Weg wird es häufig sein, gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach Wegen zu suchen, mit denen das Arbeiten bei Rekordtemperaturen zumindest erträglich wird. Verwandelt sich das Büro in eine Sauna, wird der Chef in aller Regel Verständnis für seine Mitarbeiter haben und einem frühen Feierabend eher zustimmen oder einen alternativen Arbeitsplatz anbieten.
Wie in so vielen arbeitsrechtlichen Gebieten: Ansprechen und Abstimmen sind Trumpf, Alleingänge des Arbeitnehmers sind nicht empfehlen.
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