Rechtsanwältin Fuhs im Radiointerview zum Thema „Hitze am Arbeitsplatz".
Bei Temperaturen von mehr als 30 Grad, erinnert sich wohl jeder gerne an die Durchsage des Schulleiters in der verkündet wurde, dass aufgrund der hohen Temperaturen der Unterricht bereits um 11:15 Uhr endete. HITZEFREI! Die Schulbank konnte dann bereits frühzeitig gegen das Freibad eingetauscht werden. Doch die Schule ist vorbei und anstelle der Schulbank sitzen viele Arbeitnehmer nun in heißen und stickigen Büros. Vieles hat sich geändert. Denn auch wenn der Arbeitgeber Hitzefrei geben darf, gibt es keinen Anspruch des Arbeitnehmers hierauf. Gleichwohl muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer schützen. Für welche Regelungen die Temperaturmarken von 26°C, 30°C und 35°C entscheidend sind und was die Temperaturen für die Kleiderordnung im Büro bedeuten, erklärt unsere Kollegin Rechtsanwältin Katharina Fuhs in einem Radiointerview mit Antenne MV am 11.08.2020.
Für mehr Informationen verweisen wir auf unseren – nun wieder brandaktuellen – Artikel: "Hitze am Arbeitsplatz".
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