Elternzeit und die Rückkehr in den Arbeitsmarkt

Job und Familie lassen sich nicht immer problemlos unter einen Hut bringen. Um für eine bessere Vereinbarkeit von Kindern und Karriere zu sorgen, lässt sich der Gesetzgeber einiges einfallen.Vor mittlerweile 10 Jahren wurde das Elterngeld eingeführt. Es trat an die Stelle des früheren Erziehungsgeldes und soll Eltern finanziell absichern, während sie sich um ihren Nachwuchs kümmern. Mit Erfolg: Wie eine aktuelle Studie zeigt, gehen heutzutage mehr Mütter in Elternzeit als noch vor einigen Jahren. Zwar ist nicht gesagt, dass diese Entwicklung vollständig auf die Einführung des Bundeselterngeldes zurückzuführen ist, dennoch lässt sich feststellen, dass Mütter seitdem früher wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren. Anspruch auf Elterngeld haben selbstverständlich auch Väter, wobei diese nach wie vor meistens nur für wenige Monate in Elternzeit gehen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Vor welche Herausforderungen die Elternzeit Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber stellt, wollen wir im Folgenden erörtern.

Schwanger – und nun?

Erwarten Berufstätige Nachwuchs stehen sie vor der Frage, wie Arbeit und Kinderbetreuung miteinander vereinbart werden können. Wer sein Kind gerne in Vollzeit selbst versorgen möchte, erhält durch die gesetzliche Elternzeit die Möglichkeit dazu. Anspruch auf Elternzeit hat, wer ein Kind bekommen hat und einer abhängigen Beschäftigung nachgeht. Der Zeitraum beträgt maximal drei Jahre pro Kind und Elternteil. Dabei wird zwischen Müttern und Vätern nicht unterschieden.

Nicht nur die werdenden Eltern selbst sehen sich daher einer einschneidenden Veränderung entgegen. Der Wunsch nach Elternzeit von Seiten der Angestellten bringt auch für Arbeitgeber häufig zahlreiche Herausforderungen mit sich. Fällt eine Arbeitskraft für einen längeren Zeitraum komplett aus, wird Ersatz benötigt. Zwar kehren die meisten Eltern innerhalb eines Jahres in den Beruf zurück, aber auch dann kann sich der Arbeitsalltag mitunter schwierig gestalten. Häufig ist dies in Konstellationen der Fall, in denen ein Elternteil in Teilzeit zurückkehrt. Die verringerten Arbeits- bzw. Präsenszeiten können besonders dann problematisch sein, wenn Kunden, Patienten oder Klienten ihren gewohnten Ansprechpartner aufgrund von dessen Teilzeit nachmittags nicht mehr erreichen. So groß das Verständnis für Eltern und ihren erhöhten Bedarf an Flexibilität auch ist, so schwierig kann es im Einzelfall sein, den Interessen aller Beteiligter gleichermaßen gerecht zu werden.

Schon im Vorfeld empfiehlt sich daher eine proaktive Herangehensweise an das Thema Elternzeit, um auch nach deren Ende den Wiedereinstieg so reibungslos wie möglich gestalten zu können. Übrigens: Auch während der Elternzeit darf man weiterhin in Teilzeit beschäftigt sein – solange die gesetzliche Grenze von maximal 30 Stunden in der Woche eingehalten wird.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten  Lebensmonaten selbst betreuen wollen und dabei nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Auch Auszubildende und Studenten erhalten Elterngeld, wobei es bei ihnen auf die für die Ausbildung aufgewendeten Wochenstunden im Gegensatz zur Erwerbsarbeit nicht ankommt.

Eltern, die vor Geburt des Kindes kein eigenes Einkommen hatten, erhalten den monatlichen Mindestbetrag von 300 Euro. Bedingung hierfür ist, dass sie das Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Das Elterngeld wie es für Geburten ab dem 01. Januar 2007 gilt, wird für maximal 14 Monate gezahlt. Paare müssen dabei beachten, dass der Bezugszeitraum verkürzt wird, wenn beispielsweise nur die Mutter zuhause bleibt – statt 14 Monate lang wird die staatliche Leistung dann nur für 12 Monate gezahlt. Geht hingegen auch der Vater für mindestens zwei Monate in Elternzeit, erhält die Familie die Unterstützung für volle 14 Monate. Alleinerziehende bekommen das Elterngeld in der Regel unproblematisch ebenfalls für den vollen Zeitraum.

Gezahlt werden zwischen 65 und 67 Prozent des Einkommens vor der Geburt, wobei eine Staffelung vorgenommen wird. Wer vor der Geburt zwischen 1000 und 1200 Euro monatlich verdient hat, erhält 67 Prozent des wegfallenden Einkommens. Wer ein Nettoeinkommen bis zu 1220 Euro hatte, erhält 66 Prozent ersetzt. Bei 1240 Euro und mehr pro Monat, sind es 65 Prozent. Die Höchstgrenze liegt bei monatlich 1800 Euro. Und noch eine Einschränkung gibt es: Paare, die gemeinsam mehr als 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielen, erhalten kein Elterngeld. Entsprechendes gilt für Alleinerziehende mit einem Einkommen von mehr als 250.000 Euro jährlich.

Das neue Modell des ElterngeldPlus, das es seit dem 01. Januar 2015 in Kraft ist, verlängert die Bezugsdauer des Elterngeldes noch einmal. 28 Monate lang können Eltern von Kindern, die nach dem 01. Juli 2015 geboren wurden, die staatliche Unterstützung erhalten, wenn sie während der Bezugsdauer weiterhin in Teilzeit arbeiten. Wer zusätzlich noch die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus erfüllt, kann sogar bis zu maximal 32 Monate Elterngeld bekommen. Dafür müssen beide Elternteile über einen Zeitraum von 4 Monaten parallel in Teilzeit arbeiten und zwar bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden wöchentlich. Diese 4 Monate müssen „in einem Stück“ erfolgen, es darf also keine Unterbrechung geben, indem einer der beiden mehr oder weniger arbeitet. Ein Elternteil muss außerdem ab dem 15. Lebensmonat das ElterngeldPlus beziehen, damit beide den Partnerschaftsbonus erhalten können.

Wie man sieht, haben Eltern also im Bezug auf das Elterngeld eine ganze Reihe von Auswahlmöglichkeiten. Welche Entscheidung letzten Endes die richtige ist, hängt natürlich von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie teilen sich Paare Kinderbetreuung und Beruf auf?

Ungefähr die Hälfte aller Paare wünscht sich in Sachen Kinderbetreuung eine gleichberechtigte Aufteilung, die Realität sieht dennoch häufig anders aus. In den meisten Fällen arbeitet nach der Geburt des Kindes der Vater in Vollzeit weiter, während die Mutter entweder gar nicht mehr berufstätig ist oder in Teilzeit arbeitet.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Für viele Eltern sind gleiche Arbeitszeiten in Teilzeit schon aus finanziellen Gründen nicht machbar. Auch für Arbeitgeber ist es häufig alles andere als leicht, familienfreundliche Arbeitszeiten zu gewährleisten. Die Angst vor beruflichen Nachteilen ist zusätzlich oft ein Faktor bei der Entscheidung gegen eine Reduzierung der Arbeitszeit. Zudem weir das Modell der Alleinverdiener-Familie in Sachen Steuern und Sozialabgaben begünstigt. Die beitragsfreie Krankenversicherung von Partnern oder das Ehegatten-Splitting wird vielfach als falscher Anreiz dafür gesehen, dass insbesondere Mütter von Kleinkindern gar nicht mehr erwerbstätig sind.

Und während zwar der Anteil an Vätern in Elternzeit gestiegen ist, handelt es sich dabei zumeist um den Zeitraum, der für eine längere Bezugsdauer des Elterngeldes notwendig ist. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich der Trend angesichts der vielfältigen Möglichkeiten von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zukünftig entwickeln wird.

Bei allen arbeitsrechtlichen Problemen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben können, stehen wir – Dr. Granzin Rechtsanwälte – Ihnen gern mit unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich zur Seite.

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