Bürosünden - Wissenswertes für Arbeitnehmer

Das Handy im Büro aufladen, mal eben eine Zigarette rauchen gehen oder sich private Pakete an die Arbeitsadresse liefern lassen – vieles, was Arbeitnehmer für selbstverständlich halten, dürfte der Chef eigentlich verbieten. In unserem heutigen Beitrag widmen wir uns daher den kleinen Alltagssünden im Büro und klären dabei, was eigentlich nur aus Kulanz erlaubt oder sogar verboten ist.

Private Pakete ins Büro liefern lassen?

Verstehen kann man es ja: Der Paketbote kommt grundsätzlich zu den unmöglichsten Zeiten, warum also nicht gleich die Arbeitsadresse angeben und private Päckchen ins Büro schicken lassen? Viele Arbeitgeber sind dabei entgegenkommend und stören sich an gelegentlichen, privaten Lieferungen nicht. Problematisch kann es jedoch werden, wenn der Büroablauf gestört wird und Arbeitszeit verloren geht. Wer keine andere Möglichkeit sieht, sollte sich daher im Vorfeld erkundigen, ob die Zusendung privater Pakete in Ordnung ist und es am besten auf Ausnahmefälle beschränken – der Arbeitsplatz ist schließlich keine private Postfiliale für Mitarbeiter.

Arztbesuche während der Arbeitszeit

Grundsätzlich gilt: Arztbesuche sind Privatsache. Schaut man sich jedoch die oftmals ungünstigen Sprechzeiten vieler Ärzte an, wird schnell klar, dass es leider nicht immer so einfach ist. Oft muss daher zumindest die Vereinbarung eines Termins in die Arbeitszeit fallen. Hat der Arbeitgeber die Nutzung der betrieblichen Kommunikation für private Zwecke erlaubt, so sollte ein kurzer Anruf kein Problem sein. Ist dies nicht der Fall, sollte man auch dafür lieber die Pause nutzen. Kann der Arztbesuch selbst partout nicht in der Freizeit erledigt werden, weil beispielsweise kein entsprechender Termin frei ist, darf man auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Dies sollte aber auf alle Fälle in Rücksprache mit dem Chef erfolgen. Ist ein Mitarbeiter akut erkrankt, so gebietet es schon die Fürsorgepflicht, einen Anruf oder auch einen Arztbesuch zu gestatten.

Essen am Arbeitsplatz

Ein paar Kekse zum Kaffee, eine Handvoll Chips oder ein Stück Schokolade: Viele Mitarbeiter nutzen ihren Arbeitsplatz gerne für einen kleinen Snack. Dabei ist das Essen außerhalb der Kantine oder Pausenräume oftmals untersagt. Diese Vorgabe ist rechtens, wenn Mitarbeiter Kundenkontakt haben oder in den Räumlichkeiten Publikumsverkehr besteht. Auch Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften rechtfertigen in der Regel ein solches Verbot. Wenn das Essen am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich untersagt ist, sollte man den Kollegen zuliebe trotzdem eine gewissen Rücksicht an den Tag legen und Döner und Co. lieber nach Feierabend genießen. Übrigens: Essen und Trinken am Arbeitsplatz kann unter Umständen auch teuer werden. Wer zum Beispiel versehentlich durch einen umgekippten Softdrink Arbeitsmittel beschädigt, muss seinem Arbeitgeber gegebenenfalls Schadensersatz zahlen.

Raucherpause?

Das Rauchen während der Arbeitszeit gilt als Privatsache, denn: Wer raucht, arbeitet nicht. Einen Anspruch auf Zigarettenpausen gibt es nicht. Die arbeitsrechtlich festgelegten Pausen sollen letztlich der Erholung, und damit auch der Gesundheit dienen – als Raucherpausen sind sie nicht vorgesehen. Wer trotzdem gerne vor die Tür verschwindet, um „schnell mal eine zu rauchen“, muss

sich daher strenggenommen aus dem Zeiterfassungssystem ausstempeln oder sich die aufs Rauchen verwendeten Zeiten notieren. Häufig wird aber in Übereinstimmung mit den Arbeitnehmern der Umgang mit Raucherpausen festgelegt. Gibt es solche betrieblichen oder tariflichen Vereinbarungen, so müssen sich die Mitarbeiter daran halten.

Darf man auf der Arbeit das Handy aufladen?

Genau genommen darf man das nicht. Wer während der Arbeitszeit den Akku seines Handys auflädt oder eine private Kaffeemaschine anschließt, zapft den Stromanschluss seines Arbeitgebers an. Da der hierdurch entstehende Schaden regelmäßig zu gering sein wird, rechtfertigt ein solcher „Stromdiebstahl“ zwar keine fristlose Kündigung, aber zumindest eine Abmahnung. Denkbar ist allerdings eine Vereinbarung, durch die dem Angestellten eine „Energiepauschale“ vom monatlichen Gehalt abgezogen wird. Grundsätzlich gilt jedoch: Beschäftigte haben keinen Anspruch darauf, private Elektrogeräte im Büro anzuschließen.

Büro-Materialien privat nutzen?

Stifte, Briefumschläge, Heftklammern – am Arbeitsplatz sind häufig Büromaterialien im Überfluss vorhanden. Der Materialschrank sollte aber auf keinen Fall für private Zwecke geplündert werden. Schon ein geringfügiger materieller Schaden kann je nach Einzelfall drastische Konsequenzen haben, handelt es sich doch hierbei um ein Vermögensdelikt. Oft fehlt es Angestellten in dieser Hinsicht an einem entsprechenden Unrechtsbewusstsein. Mitarbeiter sind in der Regel nicht genügend sensibilisiert und stecken bedenkenlos Firmeneigentum zur privaten Verwendung ein.  Ebenfalls streng tabu sind private Kopien oder Ausdrucke. Sieht man gar keine andere Möglichkeit, sollte man vorher unbedingt die Erlaubnis des Chefs einholen, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden.

Privates Surfen am Arbeitsplatz

Schnell mal bei Facebook reinschauen, eine Bestellung machen oder private Emails verschicken – für viele Angestellte ist dies normal. Dabei gilt der Grundsatz: Was nicht erlaubt wurde, ist erst einmal verboten. Der Arbeitgeber muss die private Nutzung des Internets daher ausdrücklich erlauben. Auch wenn die private Nutzung gestattet ist, sollte diese auf jeden Fall während der Pause stattfinden. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls sogar mit einer Kündigung rechnen.

Darf ich meinen Hund mit ins Büro bringen?

Hat der Arbeitgeber den vierbeinigen Besuch erlaubt, spricht nichts dagegen. Der Chef darf das Mitbringen von Haustieren aber auch ebenso gut verbieten und zwar auch dann, wenn er es zuvor gestattet hat. In diesem Fall braucht es aber einen guten Grund für die Sinnesänderung. Wenn ein Hund durch auffälliges Verhalten den Betriebsablauf stört, oder Kollegen sich gestört oder gar bedroht fühlen, ist dies in der Regel ausreichend für ein Verbot.

Deko am Arbeitsplatz

Eine persönliche Atmosphäre kann den Arbeitsplatz angenehmer machen und das Wohlbefinden des Arbeitnehmers steigern. Gegen eine Pflanze oder ein Familienfoto wird daher kaum ein Arbeitgeber etwas einzuwenden haben. Übertreiben sollte man es dennoch nicht - manch ein Arbeitsplatz erinnert eher an den Schreibtisch zuhause. Allzu viele private Gegenstände sind besonders dann unerwünscht, wenn Kundenkontakt besteht. Auch in einem Großraumbüro sollte man Rücksicht üben und entsprechend eher zurückhaltend dekorieren. Nacktfotos oder diskriminierende Motive sind grundsätzlich tabu.

Privatgespräche im Büro

Wenn Kollegen sich gut verstehen, sorgt das in der Regel für ein angenehmeres Arbeitsklima. Aber wenn am Arbeitsplatz nicht nur Berufliches besprochen wird, kann dies auch zuviel des Guten sein. Dritte fühlen sich durch lebhafte Privatgespräche zwischen Kollegen schnell genervt und besonders im Großraumbüro kann die Konzentration leiden. Besser ist es daher, den ausgiebigen Austausch auf die Mittagspause zu verschieben. Geht es nur hin und wieder etwas lauter zu, sollte man jedoch nicht zu empfindlich sein und stattdessen lieber ein Auge zudrücken.

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