Kleine Ursache – große Wirkung. An sich wollte Bernd G., Förster und Betreuer einer 600 Hektar großen brandenburgischen Eigenjagd eines niederländischen Investors, nur etwas provokant den schädlichen Einfluss streunender Katzen für die heimischen Bodenbrüter betonen. So gab er im Rahmen einer Internet-Forendiskussion an, im Rahmen des Faunenschutzes 28 Miezen in den „Katzenhimmel umgesiedelt“ zu haben.
Das Gesetz hatte er zumindest auf seiner Seite. Denn: Der Gesetzgeber des bevölkerungsarmen Flächenstaates hat – fernab realitätsfremder Ideologien – in § 38 des Brandenburgischen Landesjagdgesetzes nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht zum Schutz des Wildes von streunenden Katzen etabliert.
Sei der erste der kommentiert