Punkte sammeln mal anders – Die Verkehrssünderkartei

Flensburg ist für die meisten Autofahrern nicht nur eine Stadt im hohen Norden, sondern geradezu ein Synonym für Stress. Grund dafür ist das dort ansässige Kraftfahrt-Bundesamt und insbesondere das Fahreignungsregister (FAER). Rund neun Millionen Deutsche sind in dieser sogenannten „Verkehrssünderkartei“ registriert. Und wer selber schon einmal Punkte in Flensburg kassieren musste, weiß aus eigener Erfahrung: Das Punktekonto ist zwar schneller voll als einem lieb ist, aber es kann eine ganze Weile dauern, bis die Punkte wieder verschwinden. Besonders Wiederholungstäter sehen sich dabei oft vor eine Herausforderung gestellt, denn es gibt eine Überliegefrist zu beachten, die unter Umständen der Fahrerlaubnis gefährlich werden kann.

Wie funktioniert das Punktesystem?

Punkte in Flensburg kann man sammeln, wenn man nicht im Sinne des Gesetzes am Straßenverkehrt teilnimmt. Eingetragen werden insbesondere Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit des Straßenverkehrs bedrohen und mit einem Bußgeld ab € 60 oder Fahrverbot geahndet werden, sowie Straftaten, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs bedrohen oder zu einem Fahrverbot oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Auch Radfahrer müssen aufpassen, denn Punkte können ebenfalls für Verstöße ergehen, die man mit dem Fahrrad begeht.

Aber was, wenn ein Punkt einmal auf dem Konto gutgeschrieben wurde? Dann beginnt die Tilgungsfrist, nach deren Ablauf der Punkt – logischerweise – getilgt wird. Die Tilgung bemisst sich nach der Anzahl der Punkte, sodass folgendes Prinzip gilt:

  • Eintragung mit 1 Punkt : Die Tilgung erfolgt nach 2,5 Jahren, die Löschung nach 3,5 Jahren
  • Eintragung mit 2 Punkten: Die Tilgung erfolgt nach 5 Jahren, die Löschung nach 6 Jahren
  • Eintragung mit 3 Punkten: Die Tilgung erfolgt nach 10 Jahren, die Löschung nach 11 Jahren

Jeder Punkt zählt hinsichtlich der Tilgung und Löschung einzeln. Vorerst Schluss mit dem Autofahren ist nach 8 Punkten – der Führerschein ist dann erst einmal weg, da bei diesem Punktestand die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ideal ist es natürlich, ein gänzlich punktefreies Konto zu haben – ihren persönlichen Punktestand können sie bei Interesse auf drei Wegen erfahren: Per Post, im Internet oder auch persönlich vor Ort.

Überliegefrist beachten

Tückisch ist beim Punkteabbau die Überliegefrist bis zur endgültigen Löschung der Punkte. Sie beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Tilgung und sollte in jedem Fall berücksichtigt werden. Wie gravierend sich die Überliegefrist unter Umständen  auswirken kann, wollen wir mit dem folgenden kleinen Beispiel verdeutlichen:

Ein Autofahrer hat im Dezember 2016 7 Punkte auf seinem Flensburger Konto, von denen einer zum 05. Januar 2017 getilgt wird, sodass ab diesem Zeitpunkt das Konto nur noch mit 6 Punkten belastet wäre. Am 15. Januar erhält der betreffende Autofahrer jedoch einen einen Bußgeldbescheid, der die Eintragung eines weiteren Punktes vorsieht. Ganz entscheidend ist nun der Zeitpunkt dieses jüngsten Verkehrsverstoßes. Er fand im November 2016 statt, und damit zu einem Zeitpunkt, an dem sich noch 7 Punkte auf dem Konto befanden. Das böse Erwachen ergibt sich nun aus der Überliegefrist: Der zum Januar getilgte, aber weiterhin gespeicherte Punkt war zum Zeitpunkt des Verstoßes noch vorhanden. Seit dem 1. Januar 2015 gilt das sogenannte „Erreichensprinzip“, nach dem es darauf ankommt, ob zu irgendeinem Zeitpunkt ein Stand von 8 Punkten erreicht wurde. Auf die Eintragung des 8. Punktes kommt es dabei nicht an, sodass unser Betreffende sich seinem Führerschein verabschieden müsste.

Letzte Warnung

Die Fahrerlaubnis wird allerdings nicht ohne Vorwarnung entzogen. Sobald man 4 und dann 6 Punkte auf seinem Konto angesammelt hat, muss man ermahnt werden. Dies geschieht durch die kostenpflichtige Übersendung eines Schreibens, aus dem der Punktestand und die mögliche Folge einer Entziehung beim Erreichen von 8 Punkten hervorgehen müssen.

Was passiert aber, wenn die Verstöße zeitlich so eng aneinander erfolgen, dass eine Warnung von Seiten der Behörde gar nicht mehr möglich ist? Angenommen, ein Autofahrer hat bereits 5 Punkte kassiert und begeht nun in kurzen Abständen weitere Verstöße, sodass er in der Folge die 8-Punkte-Grenze überschreitet. In einem solchen Fall kann mit der Hilfe eines Anwalts eine Herabstufung auf 7 Punkte erzielt werden, sodass die Fahrerlaubnis „gerettet“ ist.

Geblitzt – und nun?

Wer beim zu schnellen Fahren erwischt wird, kassiert Punkte. Wer mit 21 km/h über dem Tempolimit unterwegs ist, erhält einen Punkt in Flensburg – dies gilt inner- wie außerorts. Ab 31 km/h zu schnell innerhalb einer Ortschaft werden es schon 2 Punkte. Außerorts liegt die Grenze für 2 Punkte bei 41 km/h. Aber wie verhält es sich, wenn gar nicht der Fahrzeughalter, sondern ein anderer Fahrer geblitzt worden ist? Der Halter bekommt von der Behörde den Bußgeldbescheid zugeschickt, ist aber nicht selbst gefahren. Da es in Deutschland keine generelle Halterhaftung gibt, muss man keine Punkte in Flensburg befürchten, falls der tatsächliche Sünder nicht ermittelt werden kann. Verfolgt werden kann grundsätzlich nur derjenige, der auch wirklich am Steuer gesessen hat. Unter Umständen kann aber etwas anderes drohen: Das Führen eines Fahrtenbuchs. Voraussetzung hierfür ist ein grober Verkehrsverstoß – und damit alles, was Punkte in Flensburg nach sich zieht. Kann die Behörde in einem solchen Fall innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist den eigentlichen Fahrer nicht ermitteln, besteht die Möglichkeit, dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen. In der Regel gilt dies für die Dauer eines halben oder ganzen Jahres. In diesem Buch müssen dann alle Fahrten dokumentiert werden und zwar unter Angabe von  Fahrername, Datum, Antritts- und Endzeit. Damit soll Fällen vorgebeugt werden, in denen der Verkehrssünder nicht ermittelt werden kann. Wird nämlich erneut jemand geblitzt, so kann anhand des Fahrtenbuchs nachvollzogen werden, wer den Verstoß begangen hat.

Um jeden Punkt kämpfen

Es empfiehlt sich, Punkte nach Möglichkeit mit der Hilfe eines Anwalts zu vermeiden. Ist die Fahrerlaubnis erst einmal entzogen, so ist man als Verkehrssünder in der Kartei abgespeichert. Es kann sich schon deshalb lohnen, gegen einen Bußgeldbescheid mit anwaltlicher Unterstützung vorzugehen. Kleine Verfahrensfehler oder Ungenauigkeiten beim Messvorgang im Falle eines Blitzers können die Punkteeintragung schon im Vorfeld ausschließen. Auch wenn ein einzelner Punkt auf den ersten Blick nicht sonderlich dramatisch wirken mag, kann es langfristig sinnvoll sein, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Unser Team von Dr. Granzin Rechtsanwälte verfügt über versierte und langjährig erprobte Rechtsanwälte im Verkehrsrecht, die sich mit der entsprechenden Erfahrung und Kompetenz gerne Ihrer Sache annehmen.

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