Mehr Schutz für die Beschützer? Der Bundestag debattiert über härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten

Es muss ein absolutes Horrorszenario für alle Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungskräfte sein: Mit Blaulicht eilt man zum Einsatzort, um Hilfe zu leisten – doch Schaulustige oder eine aggressive Menge behindern notwendige Sofortmaßnahmen in einer Situation, bei der nur wenige Minuten über Leben oder Tod entscheiden können. Aber nicht nur in solchen dramatischen Augenblicken sehen sich Einsatzkräfte einer erhöhten Gewaltbereitschaft gegenüber. Ob beim Streifendienst, während einer Unfallaufnahme oder bei der Vernehmung von Beschuldigten, Polizisten müssen jederzeit mit einer möglichen Attacke rechnen. Allein im Jahr 2015 wurden fast 64.400 Angriffe auf Polizisten registriert. Das sind 176 pro Tag. Auch Angriffe auf Rettungssanitäter oder Feuerwehrleute sind schon längst keine Seltenheit mehr, sondern gehören mittlerweile fast zum gewohnten Tagesgeschäft. Eigentlich sollte die Sicherheit von Polizei und Rettungskräften selbstverständlich sein, doch bisweilen zeichnen Vorkommnisse aus dem Dienstalltag eine gänzlich andere Realität. Massenschlägereien wegen eines Parkvergehens oder tumultartige Szenen infolge eines Hausverbots sind nur zwei Beispiele für das allem Anschein nach immer rauher werdende Klima. Auch im Bundestag wird mittlerweile über die Problematik debattiert, nachdem das Kabinett eine Gesetzesverschärfung beschlossen hat. Sie soll zukünftig Abhilfe schaffen, indem deutlich höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten festlegt werden.

Gewalt gegen Polizei nimmt zu

Erst vor kurzem gerieten drei Streifenpolizisten in Hamburg in eine brenzlige Situation. Nachdem sie einen jungen Mann, der wegen seines aggressiven Verhaltens aufgefallen war, festgenommen hatten, versammelte sich am Ort des Geschehens innerhalb kürzester Zeit eine Menschenmenge, welche die Beamten beschimpfte und bedrohte. Durch die zeitnah eingetroffene Verstärkung konnte die Lage zwar schnell unter Kontrolle gebracht werden, doch längst nicht immer geht es so glimpflich aus. Erst im vergangenen November waren zwei Polizisten zum Teil schwer verletzt worden, als im nordrhein-westfälischen Krefeld drei Frauen und zwei Männer gewaltsam versucht hatten, das Abschleppen eines Autos zu verhindern.

Die Zahl der tätlichen Angriffe gegen Polizisten steigt stetig – ob beschimpft, bespuckt oder gar mit Steinen beworfen - die Hemmschwelle scheint immer weiter zu sinken und  den Tätern drohte bisher selten mehr als eine Geldstrafe. Angesichts der Tatsache, dass Einsatzkräfte bei der Verrichtung ihres Dienstes Leben und Gesundheit riskieren, gab es von Seiten der Polizeigewerkschaften und Landesinnenministerien schon seit längerem die Forderung nach härteren Strafen für derartige Übergriffe.

Durch die Gesetzesverschärfung soll jetzt eine Mindeststrafe von 3 Monaten Haft drohen. Bisher mussten Angreifer mit einer harten Strafe nur rechnen, wenn sich eine Attacke auf einen Polizisten während einer regelrechten „Vollstreckungshandlung“, wie etwa einer Festnahme ereignete. Künftig sollen jedoch bis zu 5 Jahren Haft auch dann drohen, wenn ein tätlicher Übergriff beispielsweise während einer Streifenfahrt verübt wird. Geplant ist im Wesentlichen, die §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches umzugestalten und den neuen Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ einzuführen. Auf den Bezug zur „Vollstreckungshandlung“ soll bei dieser Norm verzichtet werden, sodass zukünftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch während einfacher Diensthandlungen gesondert unter Strafe gestellt würden. Eine konkrete Verletzung des Beamten wird nicht vorausgesetzt, vielmehr soll ein bloßer Angriff des Täters auch dann genügen, wenn dieser ins Leere geht. Über die bereits im Recht vorhandene Verweisung kämen die geplanten Änderungen auch Angehörigen der Rettungskräfte und Feuerwehr zu Gute.

Dies stellt insofern einen Paradigmenwechsel dar, als erstmals die körperliche Unversehrtheit einer bestimmten Gruppe höher gewichtet wird, als die anderer Personen.

Lösen härtere Strafen das Problem?

Während der zugrundeliegende Gedanke – mehr Respekt, Wertschätzung und Sicherheit für Polizisten und Vollstreckungsbeamte im Dienst – im Grundsatz gut und richtig ist, drängt sich doch die Frage auf, ob eine Strafverschärfung allein hierbei das Mittel der Wahl sein kann.

Denn die Justiz verfügt schon ohne ein derartiges Gesetz über alle notwendigen Instrumente, um Gewalt gegen Polizeibeamte sachgerecht zu bestrafen. So gibt es natürlich zum einen das Delikt der Körperverletzung, das für jeden Bürger gilt. Zusätzlich gibt es noch die speziellere Strafvorschrift des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“. Zum anderen haben Richter im Einzelfall die Möglichkeit, eine höhere Strafe zu verhängen, wenn es sich bei dem Opfer eines tätlichen Übergriffes um einen Polizisten handelt. Ein Sondertatbestand könnte zwar eine gewisse Signalwirkung in dem Sinne entfalten, dass Gewalt gegen Polizeibeamte unter keinen Umständen toleriert wird. Ob das Gesetz aber den Kern des Problems erreichen kann, ist zweifelhaft. Denn wer ungeachtet der schon jetzt drohenden strafrechtlichen Konsequenzen einen Polizisten attackiert, wird wohl auch nicht angesichts einen neu eingeführten Sondertatbestands sein Handeln überdenken.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt den Gesetzesentwurf dann auch als wichtigen Schritt, sieht aber dennoch weiteren Handlungsbedarf. Denn auch durch Gesetz könne das Problem der Respektlosigkeit und Verachtung gegenüber öffentlich Beschäftigten insgesamt nicht behoben werden, so der Vorsitzende der Gewerkschaft.

In diesem Sinne geben kritische Stimmen zu bedenken, dass es weitaus effektiver wäre, zusätzliche Stellen für Polizisten zu schaffen und für bessere Ausrüstung zu sorgen. So haben möglicherweise erst der über Jahre praktizierte Stellenabbau und andere Sparmaßnahmen maßgeblich zu der gegenwärtigen Situation beigetragen. Denn der wirksamste Schutz für Einsatzkräfte ist die Unterstützung durch Kollegen und Vorgesetzte, die im Zweifelsfall geeigneter ist, einen Angriff zu verhindern als die schärfste Strafandrohung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Gruppe von mehreren Polizisten weitaus weniger häufig angegriffen wird als ein einzelner Beamter. Könnten also mehr und besser ausgestattete Polizeibeamte zu ihren Einsätzen fahren und dort durch eine größere Stärke deeskalierend wirken, wäre mehr Schutz in Form eines Sondertatbestands vermutlich gar nicht notwendig.

Mehr Schutz auch für Angehörige anderer Berufe?

Im Zuge der Debatte um die geplante Besserstellung von Polizei und Rettungskräften im Strafrecht  wurden auch Forderungen anderer Berufsgruppen geäußert. So verlangt zum Beispiel die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, auch das Personal von Bus- und Bahn stärker zu schützen. Auch für Mitarbeiter von Jobcentern und Finanzämtern wurden ähnliche Maßnahmen gefordert. So berechtigt ein solches Ansinnen angesichts der Lebenswirklichkeit der betroffenen Mitarbeiter auch sein mag, stellt sich dennoch die Frage, wo eine vernünftige Grenze zu ziehen ist.

Zunächst wird sich zeigen müssen, inwiefern die Verschärfungen im Gesetz dazu beitragen können, Polizisten und Rettungskräften ihre Arbeit zu erleichtern. Wahrscheinlich ist aber, dass sich ohne weitere Schritte, wie etwa der Schaffung neuer Stellen und besserer Ausstattung der Einsatzkräfte, die gewünschte und benötigte Wirkung nicht einstellen wird.

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