Geradeso, als hätte man sich in Berlin auf der Grünen Woche mit der Erhöhung der Preise für Aussteller nicht unbeliebt genug gemacht, suchte nunmehr die Stadt Berlin die Aussteller der Grünen Woche mit einem Art Schildbürgerstreich heim.
Wahrscheinlich stellten die Stadtkämmerer der Landeshauptstadt beim Kassensturz fest, dass spätestens nach der nächsten Verlängerung und Verteuerung des Berliner Großflughafenprojektes weitere Geldquellen angezapft werden müssen. In jedem Fall sahen sich die Aussteller dem unverhofften Versuch von Berliner Verwaltungs-angestellten ausgesetzt, die bei allen alkoholausschenkenden Ständen Nachfrage hielten, ob denn auch ein Exemplar des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit ausgehängt sei. Zumindest bei den vielen ausländischen Ausstellern dürfte man hier auf außerordentlich fragende Blicke gestoßen sein. Anlass zu Erstaunen gab auch, dass die fleißigen Vollstrecker der Berliner Finanzbehörde selbst vor denjenigen Messeteilnehmern nicht zurückschreckten, die überhaupt nicht „öffentlich“ im Sinne des besagten Gesetzes Aussteller sind. Auch der Betreiber der „Landesvertretung“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern sah sich dem begierigen Ansinnen der Berliner Verwaltung auf Zahlung einer Geldbuße von 50,00 EUR ausgesetzt, obgleich der von ihm betriebene Stand ausschließlich dem internen Kreis von Ausstellern und Landesrepräsentanten vorbehalten ist.
Das Verhalten der Stadt Berlin liest sich geradezu wie aus dem Handbuch für schlechte Gastgeber. Wünschenswert und löblich wäre es gewesen, den Hinweis auf eine etwaige Pflicht zum öffentlichen Aushang des Gesetzes damit zu verbinden, gleich ein ausgedrucktes Exemplar mit zu übergeben, um diese Unterlassungssünde zu heilen.
Wer so agiert, wie geschildert, kann sein ramponiertes Image als „Pleitehauptstadt der Republik“ aber wohl kaum aufmöbeln.
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