Home-Office-Regelungen

Morgens zur Arbeit einfach nur wenige Schritte ins Nebenzimmer machen, anstatt jeden Tag Stunden im Berufsverkehr zu verlieren – besonders Arbeitnehmer mit einem längeren Arbeitsweg dürften im alltäglichen Stau bei diesem Gedanken ins Träumen geraten. Keine Fahrtwege, flexible Zeiteinteilung, ungestörtes Arbeiten sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind nur einige Vorzüge des Home-Office. Viele Arbeitnehmer wollen deshalb gerne von zu Hause aus arbeiten. Aber haben sie einen Anspruch darauf? Und wer trägt die Kosten fürs Home-Office? Wir schauen uns die rechtliche Seite der Heimarbeit in unserem heutigen Beitrag genauer an.

 

Home-Office – Was versteht man darunter?

 

Für viele Arbeitgeber wird es immer weniger wichtig, von wo aus die Arbeit erledigt wird – solange am Ende das Ergebnis stimmt. Die vielfältigen technischen Helfer machen ein effizientes Arbeiten möglich, auch ohne im Büro anwesend zu sein. Wer teilweise oder komplett von zu Hause aus arbeitet, richtet sich in der Wohnung oder im eigenen Haus einen Arbeitsplatz ein und  kommuniziert per Telefon, Smartphone und Computer mit dem Chef und den Kollegen.

 

Die Arbeit von zu Hause aus bietet zahlreiche Vorteile...

 

Die möglichen Beweggründe für einen Arbeitnehmer, lieber im Home-Office zu arbeiten, können vielfältig sein. Zum einen lassen sich die Arbeitszeiten wesentlich flexibler einteilen. Wer sonst 8 oder mehr Stunden im Büro verbringt, kann bei gut überlegter Zeiteinteilung Haushalt, Kinder und Job wesentlich entspannter unter einen Hut bekommen. Verspätete Bahnen oder stundenlanges Warten im morgendlichen Berufsverkehr fallen mit dem Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden ebenfalls weg – das spart ebenfalls wertvolle Zeit, die sich viele Arbeitnehmer als Ausgleich neben einem stressigen Job wünschen. Zudem kann am Arbeitsplatz im eigenen Zuhause ungestörter gearbeitet werden als in so manchem Großraum-Büro. Es gibt keine Kollegen vor Ort, die mit dem neuesten Bürotratsch ablenken oder durch nervige Marotten stören können, sodass man insgesamt eher konzentriert bei der Sache sein kann. Aufgaben können so schneller, zuverlässiger und mitunter sogar besser erledigt werden. Und auch die Gesundheit wird durchs heimische Büro geschont – während man sich sonst bei Kollegen schnell einmal angesteckt hat, melden sich Arbeitnehmer im Home-Office weniger häufig krank.

 

[caption id="attachment_3403" align="aligncenter" width="1000"] MJTH / shutterstock[/caption]

 

...aber auch einige Nachteile

 

Doch natürlich lauern auch in den eigenen vier Wänden jede Menge potentiellen Ablenkungen: Wer  sonst die soziale Kontrolle durch Kollegen und Vorgesetzte im Büro braucht, wird ganz auf sich allein gestellt sicherlich nicht besonders produktiv sein – zumindest nicht zu Beginn. Zusätzlich kann es natürlich leicht auch mal zu technischen Problemen kommen, die den Arbeitsablauf stören oder verlangsamen.

 

Ebenso sind eher versteckte Risiken denkbar: Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden kann zu Schwierigkeiten bei der Trennung von Beruf und Privatleben führen. So lässt sich zum Beispiel viel leichter Feierabend machen, wenn man das Büro verlassen und die Arbeit einfach hinter sich lassen kann. Wenn der Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe liegt, kreisen die Gedanken häufig auch dann noch um die Arbeit, wenn diese eigentlich für den Tag beendet sein sollte.

Ob das Arbeiten im Home-Office die richtige Wahl ist, hängt somit sicherlich auch zu einem großen Teil von der eigenen Persönlichkeit ab.

 

Gibt es einen Anspruch auf Arbeit im Home-Office

 

Wer glaubt, das Arbeiten im Home-Office wäre genau das richtige für sie oder ihn, muss nun noch den Arbeitgeber davon überzeugen. Denn einen Anspruch darauf, ganz oder teilweise von zuhause aus arbeiten zu dürfen, hat man als Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. Sieht das Konzept des Unternehmens keine Arbeitsplätze im Home-Office vor, so muss man dies akzeptieren – der Arbeitgeber kann die Arbeitsorganisation so gestalten, wie er es für sinnvoll hält.

 

Etwas anderes könnte unter Umständen dann gelten, wenn das Unternehmen grundsätzlich mit der Tätigkeit im Home-Office einverstanden ist und dieses Einverständnis auch dokumentiert wurde, beispielsweise in einer Betriebsvereinbarung. In derartigen Konstellationen hängt es aber stets von den Umständen des Einzelfalls ab, ob ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung im Home-Office einseitig durchsetzen kann.

 

Kann der Arbeitgeber das Arbeiten im Home-Office anordnen?

 

Umgekehrt kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch nicht ohne deren Zustimmung anweisen, fortan im Home-Office zu arbeiten. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers endet gewissermaßen vor der Haustür des Arbeitnehmers – dieser kann also nicht per Anordnung gezwungen werden, seine privaten Räumlichkeiten als Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wer sich also gar nicht vorstellen kann, auf seinen Arbeitsplatz im Unternehmen und die Gesellschaft der Kollegen zu verzichten, muss sich daher keine Sorgen machen, zukünftig zum Home-Office verdonnert zu werden.

 

[caption id="attachment_3402" align="aligncenter" width="1000"] Uber Images / shutterstock[/caption]

 

Müssen Mitarbeiter im Home-Office ständig erreichbar sein?

 

Dass Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, bedeutet nicht, dass sie rund um die Uhr, und somit auch in ihrer Freizeit, erreichbar sein müssen. Es gelten die Grundsätze des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Die Ruhezeiten sind damit klar geregelt: Zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitstag müssen mindestens 11 Stunden ohne Unterbrechung liegen. Ausnahmen sind zwar möglich, aber wenn die Ruhezeit an einem Tag kürzer ist, muss sie an einem anderen Tag mindestens 12 Stunden dauern – und zwar innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen.

 

Wie muss das Home-Office ausgestattet sein und wer trägt die Kosten?

 

Ein regelmäßig und dauerhaft genutzter Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung unterliegt den Bestimmungen zum Arbeitsschutz. Deshalb können beispielsweise Vorgaben zur Größe des Raumes, den Büromöbeln oder der Beleuchtung zu beachten sein.

 

Möchten Sie zuhause arbeiten, müssen Sie daher mit Besuch von ihrem Arbeitgeber rechnen. Denn das Unternehmen muss die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen überwachen und in regelmäßigen überprüfen. Deshalb benötigt der Arbeitgeber ein Zutrittsrecht zur Privatwohnung des von zuhause aus arbeitenden Mitarbeiters. Auch die Personen, die ebenfalls in der Wohnung leben müssen den Zutritt des Arbeitgebers gestatten.

 

Der Arbeitgeber stellt üblicherweise die Arbeitsmittel, die der Arbeitnehmer im Home-Office benötigt. Fraglich aber ist, ob der Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch gegen das Unternehmen hat, der Arbeitgeber dem Mitarbeiter also gewissermaßen „Miete“ für den Arbeitsplatz zahlen muss.

 

Werden von zuhause aus lediglich immer mal wieder berufliche Telefonate geführt, ist dies eher nicht der Fall. Arbeitet der Arbeitnehmer aber überwiegend in den eigenen vier Wänden und steht ihm kein Arbeitsplatz in den Firmenräumen zur Verfügung, dann muss der Arbeitgeber eine monatliche Kostenpauschale für Nutzung, Energie, Reinigungskosten und sonstige Unterhaltskosten zahlen – oder den für die Arbeit verwendeten Raum tatsächlich vom Mitarbeiter anmieten.

 

Bei Fragen rund um das Thema Home-Office und natürlich auch zu allen anderen Themen aus dem Arbeitsrecht, helfen wir – Dr. Granzin Rechtsanwälte – Ihnen gerne jederzeit weiter.

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