Hamburg rüstet sich für den G20-Gipfel

Bald ist es soweit: Am 7. und 8. Juli findet das G20-Gipfeltreffen in Hamburg statt. Während sich die Staats- und Regierungschefs der größten Industrienationen und Schwellenländer versammeln, befindet sich die Stadt im Ausnahmezustand. Zwar fand schon 2016 das Treffen der OSZE-Außenminister ebenfalls in Hamburg statt – an die nun erwarteten Dimensionen reichte diese „Generalprobe“ für den diesjährigen Gipfel aber nicht heran. Fast 20.000 Delegierte, 4.000 Journalisten, 20.000 Einsatzkräfte und Zehntausende Demonstranten werden in der Hansestadt erwartet. Die zu erwartende Kulisse eskalierender Proteste scheint schon im Vorfeld viele Anwohner abzuschrecken. Wer es einrichten kann, zieht es vor, die Stadt während der Gipfeltage zu verlassen. Wir geben einen Überblick über die zu erwartenden Einschränkungen und widmen uns den rechtlichen Fragen rund um das Treffen.

Großeinsatz für die Polizei

Das offizielle Programm beginnt zwar erst am Freitag, dem 7. Juli 2017. Viele Staatschefs werden mit ihren Delegierten aber bereits am Donnerstag anreisen. Donald Trump und Co werden sich zu Arbeitssitzungen in den Messehallen treffen, das Abendprogramm findet zum großen Teil in der Elbphilharmonie statt. Die Wahl des Haupttagungsortes stieß vielfach auf Kritik, denn die Messehallen liegen unmittelbar neben dem Schanzenviertel – dem Zentrum der linksautonomen Szene Hamburgs, wo es zuletzt 2013 zu massiven Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten bei einem Aufmarsch für den Erhalt der seit 1989 besetzten „Roten Flora“ kam.

Gegner des Gipfels haben bereits eine ganze Reihe von Demonstrationen und Kundgebungen angekündigt, schon jetzt sind fast dreißig Demonstrationen angemeldet. „Welcome to hell“ lautet das Motto einer besonders gefürchteten Demo, die am 6. Juli auf dem Fischmarkt stattfinden soll – Ausschreitungen und Verhaftungen sind hier mit einiger Sicherheit zu erwarten. So überrascht es dann auch wenig, dass der G20-Gipfel den bislang größten und teuersten Polizeieinsatz in der Geschichte Hamburgs mit sich bringen wird.

Polizeikräfte aus ganz Deutschland und den europäischen Nachbarländern werden im Einsatz sein, insgesamt knapp 20.000 Beamte sollen die Sicherheit des Gipfels überwachen und Demonstrationen schützen. Seit mehr als einem Jahr laufen die Vorbereitungen, bei denen zu Wasser, zu Land und in der Luft alle erdenklichen Szenarien geprobt wurden, um für den Ernstfall gewappnet zu sein.

Die Gebiete um die Messehallen und die Elbphilharmonie werden zu Sperrzonen erklärt, zusätzlich gilt am 7. und 8. Juli auf einer Fläche von 38 Quadratkilometern ein Versammlungsverbot. Dieses  wurde Anfang Juli per Allgemeinverfügung erlassen, um den 42 Delegationen eine ungehinderte Fahrt durch die Stadt zu ermöglichen. Damit dürfen in dem betreffenden Areal der Transferstrecken zwischen Flughafen und Innenstadt keine spontanen Demonstrationen stattfinden.

Gefängniszone in Harburg

Der G20-Gipfel wird sogar ein eigenes „Gefängnis“ bekommen. Die Polizei hat in Hamburg-Harburg eine Gefangenensammelstelle (Gesa) eingerichtet, die einen Tag vor Beginn des Treffens öffnen soll. Eingerichtet wird das G20-Gefängnis im Gebäude eines früheren Lebensmittelgroßmarktes. Bis zu 400 Menschen sollen dort in 70 Sammel- und 50 Einzelzellen vorübergehend untergebracht werden können, wobei die Nähe der Einrichtung zum Gericht in Harburg effektiven Rechtsschutz gewährleisten soll. Zusätzlich zu der 11.000 Quadratmeter großen Halle werden Container bereitgestellt, die beispielsweise Platz für Gespräche von Anwälten mit Mandanten bieten.

Da die Polizei nach Schätzungen mehr als 8000 gewaltbereite Demonstranten aus dem In- und Ausland erwartet, ist die Gefangenensammelstelle weit ab von Messehallen, Elbphilharmonie und Innenstadt ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzeptes.

Umstrittenes Protestcamp im Stadtpark

Viel Streit gab es in den vergangenen Wochen um ein von G20-Gegnern geplantes Protestcamp.  Ursprünglich sollte es vom 30. Juni bis zum 9. Juli als Dauerkundgebung mit bis zu 10.000 Teilnehmern im Hamburger Stadtpark stattfinden. Das Verwaltungsgericht hatte der Stadt zunächst auferlegt, das Camp zu dulden. Das Oberverwaltungsgericht gab dann allerdings der Beschwerde der Stadt Hamburg gegen diesen Beschluss statt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass überwiegende Elemente der Veranstaltung nicht auf die Meinungskundgabe gerichtet seien. Insbesondere die Bereitstellung der zum Übernachten erforderlichen Infrastruktur mit rund 3.000 geplanten Schlafzelten ließe die auf Meinungskundgabe gerichteten Veranstaltungen in der Gesamtschau in den Hintergrund treten, sodass es sich im Ergebnis um keine grundrechtlich geschützte Versammlung handle. Für die politischen Kundgebungen sei es nicht notwendig, auch am Veranstaltungsort zu übernachten.

Nach einem Eilantrag der Veranstalter hob das Bundesverfassungsgericht das generelle Verbot des Camps jedoch wieder auf. Zumindest in Teilen handle es sich bei der geplanten Veranstaltung um eine Kundgebung, die vom Versammlungsrecht umfasst ist. Die Karlsruher Richter gaben der Stadt Hamburg deshalb auf, mit den Aktivisten einen Ausgleich zu suchen, der das Protestcamp „möglichst weitgehend“ ermöglichen soll. Eine uneingeschränkte Duldung bedeutet dies dennoch nicht – es können Auflagen verhängt werden, die drohende Schäden vorbeugend verhindern sollen. Ebenfalls denkbar wäre eine Beschränkung des Camps oder die Verlegung an einen anderen Veranstaltungsort. Ein erstes Gespräch zwischen den Veranstaltern und der Versammlungsbehörde endete allerdings bereits nach wenigen Minuten.

Ein weiterer Eilantrag, der die zuvor ergangene Entscheidung konkretisieren sollte, wurde von den Richtern abgelehnt. Falls eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden kann, sind wieder die Verwaltungsgerichte zuständig. Zuletzt wurde ein Camp mit gerichtlicher Genehmigung auf der Elbhalbinsel Entenwerder aufgebaut, wobei es zu einigen Tumulten kam. In Altona befindet sich ein zweites Camp. Beide Genehmigungen wurden jedoch nur mit der Auflage erteilt, dass weder übernachtet noch gekocht werden darf. Die weitere Entwicklung für die kommenden Tage bleibt noch abzuwarten

Was bedeutet der Gipfel für den Alltag?

Das Großereignis wird natürlich auch für Anwohner auch im Alltag spürbar sein. Schon am Donnerstag wird es zumindest im Gebiet rund um Messehallen und Elbphilharmonie zu Sperrungen kommen. Wer an den Gipfeltagen ins Zentrum muss, sollte sich auf jeden Fall eher für den öffentlichen Schienenverkehr entscheiden und das Auto lieber stehen lassen. Unangekündigte Sperrungen sind jederzeit möglich, denn für das Befördern der Staatsgäste werden kurzfristig Straßenzüge gesperrt. Aus Sicherheitsgründen können diese Maßnahmen nicht im Voraus angekündigt werden. Auch rund um die Demostrecken wird es Sperrungen geben.

Es empfiehlt sich daher, je nach Lage des Arbeitsortes etwas mehr Zeit als sonst für den Arbeitsweg einzuplanen. Auch wenn Arbeitgeber in dieser Zeit sicherlich verständnisvoll auf Verspätungen reagieren werden, liegt das pünktliche Eintreffen am Arbeitsplatz grundsätzlich in der Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers.

Die 2.500 Mitarbeiter des Hamburger Konzerns Beiersdorf müssen sich über ihren Arbeitsweg während des G20-Gipfels keine Gedanken machen – sie dürfen am 7. Juli von zu Hause aus arbeiten. Ein genereller Anspruch auf Home-Office besteht ansonsten nicht, maßgeblich sind vielmehr die Regelungen des Arbeitsvertrages.

Die Planungsbeauftragten haben die Gipfeltage bis ins Detail geplant, am Freitag und Samstag wird sich zeigen, ob alles nach ihren Vorstellungen verläuft. Fest steht, eine Veranstaltung dieser Größenordnung ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Passen Sie während der Tage auf sich auf und lassen Sie sich nach Möglichkeit nicht aus der Ruhe bringen!

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