Diesel-Fahrverbote – Was Autofahrer wissen müssen

Spätestens seit der Abgasaffäre um den Volkswagenkonzern sind Dieselfahrer viel Leid gewohnt, wenn es um ihre Fahrzeuge geht. Eine Entspannung der Lage ist allerdings nicht in Sicht – im Gegenteil. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig können deutsche Städte in Zukunft grundsätzlich Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit zu hohen Schadstoffemissionen verhängen. Als erste Stadt will Hamburg bereits im April Fahrverbote einführen.

 

Bundesverwaltungsgericht - Diesel-Fahrverbote sind zulässig

 

Im Kern betraf die Klage der Umwelthilfe die Frage, ob einzelne Bundesländer eigenmächtig Fahrverbote anordnen können oder ob es neue, bundeseinheitliche Regeln geben muss, um Schadstoffgrenzwerte einzuhalten. Konkret ging es um Stuttgart und Düsseldorf, wo die jeweiligen Verwaltungsgerichte bereits dahingehend geurteilt hatten, dass zur Einhaltung der dortigen Luftreinhaltepläne auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wandten sich dagegen mit einer Sprungrevision und wurden nun vom obersten deutschen Verwaltungsgericht abgewiesen.

 

Fahrverbote wären also grundsätzlich zulässig. Dennoch mahnten die Richter des BVerwG zur Verhältnismäßigkeit und forderten Übergangsfristen sowie eine phasenweise Einführung der Fahrverbote.

 

Was ist der Hintergrund?

 

Seit Jahren werden in zahlreichen deutschen Städten Grenzwerte für die Luftverschmutzung nicht eingehalten, die Luftqualität ist schlecht. Dabei geht es insbesondere um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können. Nach Angaben des Bundesumweltamts macht der Verkehr 60% der Belastung aus und besonders Diesel-Fahrzeuge haben in diesem Zusammenhang einen schlechten Ruf. Messungen von Umweltverbänden haben für Diesel-Pkws mit der Abgasnorm Euro 6 gezeigt, dass sie im realen Fahrbetrieb den Emissionsgrenzwert der Fahrzeugemissionen-Verordnung um ein Vielfaches überschreiten.

 

Kommt die blaue Plakette?

 

An sich hält das Bundesrecht keine Rechtsgrundlage für Fahrverbote bereit. Nach der einschlägigen Fahrzeugkennzeichnungsverordnung müsste zunächst ein Plaketten-System eingeführt werden. Ein solches hatte die Bundesregierung bisher zwar abgelehnt, das Thema wird aber aller Voraussicht nach in naher Zukunft wieder aufgegriffen werden. Im Gespräch ist eine blaue Plakette, die die relativ sauberen Autos kennzeichnen soll, die in allen Gebieten fahren dürfen. Was genau die Plakette beinhalten soll und welche Anforderungen ein Fahrzeug dafür erfüllen müsste, ist allerdings bisher noch nicht weiter geklärt.

 

[caption id="attachment_3445" align="aligncenter" width="1000"] Fotoeventis / shutterstock[/caption]

 

Für wen gelten die möglichen Verbote?

 

Eine genaue Antwort auf diese Frage ist nicht möglich, da die Ausgestaltung der konkreten Verbote von den jeweiligen Städten und Kommunen abhängen wird. In erster Linie werden kommende Verbote aber Fahrzeuge betreffen, die der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter unterfallen. Aus manchen Innenstädten könnten demnächst aber auch Euro 5-Diesel verbannt werden und auch zukünftige Verbote für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 sind nicht auszuschließen.

 

Welche Verbote sind bereits geplant?

 

Hamburg will als erste Stadt bereits im April Fahrverbote einführen, auch die konkreten Straßen stehen bereits fest. Nach dem Luftreinhalteplan wird ein 1,7 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße sowie rund 600 Meter der Max-Brauer-Allee von den Durchfahrtsbeschränkungen betroffen sein. Die Max-Brauer-Allee soll sowohl für Lkw als auch für Diesel-Pkw gesperrt werden, die nicht die Abgasnorm 6 oder Euro 6 erfüllen, die Stresemannstraße lediglich für Lkw.

 

Zum Jahresende hin könnte es in Stuttgart zu weitergehenden Fahrverboten für Diesel-Autos kommen. Verbote sollen in der gesamten Umweltzone möglich sein, die in Stuttgart beinahe das komplette Stadtgebiet umfasst.

 

Darf ich mein Auto bei Fahrverboten dennoch fahren?

 

Die Fahrverbote beziehen sich nur auf bestimmte Strecken, sodass Autofahrer die Möglichkeit haben, die betroffenen Abschnitte einfach zu umfahren. Kritiker der Fahrverbote befürchten aus diesem Grund auch, dass sich der Verkehr aller Voraussicht nach nur verlagern wird und so höchstens eine punktuelle Verbesserung der Luftqualität erreicht werden kann.

 

Wie die Fahrverbote kenntlich gemacht werden, ist ebenfalls noch offen – ein einheitliches Schild gibt es bislang nicht. In Hamburg gilt eine Kombination aus dem Verkehrszeichen 251 (ein Auto in einem roten Kreis) mit dem Zusatz „Diesel bis Euro 5“. Allerdings wird bisher noch diskutiert, ob das Fahrverbot vorerst nur für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder niedriger gelten soll.

 

Was droht, wenn gegen das Fahrverbot verstoßen wird?

 

Wer in einen gesperrten Streckenabschnitt fährt, ohne eine Ausnahmegenehmigung vorweisen zu können, muss ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Sollte die zukünftige Bundesregierung eine bundesweit geltende blaue Plakette für Dieselfahrzeige einzuführen, würden dafür die Umweltzonen-Schilder um ein Zusatzschild mit blauer Plakette ergänzt werden. Dies hat zur Folge, dass auch nur noch Fahrzeuge mit dieser Plakette in die betreffende Zone einfahren dürfen. Wer keine Plakette hat, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Kann die Behörde dem Fahrer nachweisen, dass der Fahrer vorsätzlich gegen das Verbot verstoßen hat, muss er sogar 160 Euro zahlen.

 

Was bedeutet das Urteil für Benziner?

 

Auch Fahrer eines Benziners sind nicht zwingend auf der sicheren Seite – denn sogar hier drohen unter Umständen Fahrverbote. Das Urteil aus Leipzig sieht vor, in Stuttgart auch Benzinfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Zukunft mit Fahrverboten zu belegen.

 

Woran erkenne ich meine Schadstoffklasse?

 

Die Schadstoffklasse eines Autos lässt sich der Zulassungsbescheinigung Teil I, die eher unter dem Namen Fahrzeugschein bekannt ist, entnehmen. Die nationale Emissionsklasse wird in den Feldern 14 und 14.1 angegeben und aus dem dort angegebenen Schlüssel leitet sich die jeweilige Euronorm ab. Endet die Zahl im Feld 14.1 mit Zahlen zwischen 00 und 88, erfüllt das Kfz lediglich die Abgasnormen Euro 1 bis Euro 4. Die Abgasnorm Euro 5 wird mit der Buchstaben-Zahlen-Kombination 35A0 bis 35MO angegeben und die Klasse Euro 6 mit 36NO.

 

[caption id="attachment_3444" align="aligncenter" width="1000"] Ralf Gosch / shutterstock[/caption]

 

Ist es ratsam, derzeit noch einen Diesel zu kaufen?

 

Aktuell sollte man sich lieber keinen Diesel zulegen, sondern stattdessen abwarten, bis die konkrete Gestaltung der Fahrverbote in der Praxis feststeht. Wer unbedingt einen Neuwagen kaufen und dabei auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich am ehesten bei den Elektrofahrzeugen, sparsamen Benzinern mit Partikelfiltern oder Benzin-Hybridautos umsehen.

Abzuwarten bleibt vorerst auch, ob es Verfassungsbeschwerden gegen die künftigen Fahrverbote geben wird. Insbesondere Besitzer von Diesel-Fahrzeugen, die einen massiven Wertverlusts ihres Autos befürchten, werden möglicherweise versuchen, gegen ein Verbot juristisch vorzugehen.

 

Sollten sie rechtlichen Rat in Fragen rund um das Verkehrsrecht benötigen, stehen wir – Dr. Granzin Rechtsanwälte - ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet zur Seite.

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