a.) Bitte wählen Sie für arbeitsrechtliche Problemstellungen die Arbeitrechtsvollmacht, für alle strafrechtlichen, verkehrsstrafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Sachverhalte die Strafprozeßvollmacht und für alle sonstigen Problemfelder die Allgemeinvollmachtsurkunde und füllen Sie das betreffende Formular aus.
b.) Eine Vollmacht muss zwingend unterschrieben sein – leider können Sie daher die Vollmacht nicht als Online-Formular an uns senden. Drucken Sie die Vollmacht daher aus und unterschreiben Sie diese.
Danach senden Sie die Vollmacht bitte per
- Fax an 040 – 524 743 – 899 oder
- als eingescanntes PDF-Dokument per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich mit der Vollmacht noch nichts veranlassen können; wir benötigen selbstverständlich noch eine Menge zusätzlicher Informationen. Falls Sie uns noch nicht mündlich oder telefonisch über den Fall informiert haben, sollten Sie daher eine möglichst ausführliche Schilderung per E-Mail oder Fax hinzufügen und uns insbesondere auch die relevanten Unterlagen (ja nach Fall entweder die Anklageschrift, den Bußgeldbescheid, die Kündigungserklärung etc.) mit übersenden.
Bitte beachten Sie, dass dann, wenn Sie uns eine Vollmacht und begleitende Informationen zusenden, noch nicht automatisch eine Beauftragung zustande kommt. Ein Auftrag gilt erst nach Bestätigung durch uns als angenommen.