Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Wann wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet?
Vor Wiederlangung der Fahrerlaubnis verlangen die Fahrerlaubnisbehörden in manchen Fällen das Absolvieren einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft „Idiotentest“ genannt. Die Anordnung der MPU wird nicht vom Strafrichter vorgenommen; vielmehr verlangt die Verkehrsbehörde innerhalb des Führerschein-Neuerteilungsverfahrens die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Kraftfahrzeugführer mit mehr als 1,6 Promille, oder innerhalb von zehn Jahren mindestens zweimal alkoholauffällig geworden ist, sowie bei den meisten Auffälligkeiten mit Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ im Straßenverkehr.

Kann mein Anwalt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung verhindern?
Die Anordnung der Absolvierung der MPU im Führerscheinerteilungsverfahren als solche können wir nicht verhindern.
Allerdings lohnt es sich, bereits im Vorfeld gegen die Umstände anzukämpfen, die ggf. zur Anordnung der MPU führen. Dazu gehört nicht nur, sich der Verurteilung des Mandanten als solcher in den Weg zu stellen. In vielen Fällen steht die Tatzeitalkoholsierung des Mandanten nach Aktenlage gar nicht sicher fest. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht oder Anwalt für Verkehrsrecht erörtert mit Ihnen, ob Sie durch Angaben zur Sache oder durch Schweigen betreffend Ihr Trinkverhalten vor der Tat, Einfluß auf die Errechnung des Blutalkoholwertes nehmen können. Wenn es gelingt, die Tatzeitalkoholisierung unterhalb bestimmter Werte zu „drücken“, so kann die Anordnung der MPU oft verhindert werden.

Kann ich gegen die Anordnung der MPU vorgehen?
Das Verlangen der Behörde, von Ihnen ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, ist keine behördliche Handlung, die mit einem Rechtsmittel angegriffen werden könnte. Legen Sie kein positives MPU-Gutachten vor, wird man Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis einfach ablehnen. Gegen diese Ablehnung könnte man theoretisch dann gerichtlich vorgehen. Wie gesagt – theoretisch: Ein entsprechendes verwaltungsgerichtliches Verfahren dauert zumeist Jahre (binnen derer Sie keinen Führerschein haben), kostet viel Geld und ist selten erfolgreich.

Kann mein Anwalt mir bei der MPU helfen?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung besteht – wie der Name sagt – aus einem medizinischen und einem psychologischen Teil. Als Anwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht sind wir keine ausgewiesenen Experten auf diesen Gebieten.

Daher arbeiten wir seit Jahren eng mit dem bei uns im Hause ansässigen selbstständigen MPU- Berater Frank Keunecke zusammen, der Sie gerne rund um die Wiedererlangung und Sicherung des Führerscheins mit seiner langjährigen Praxiserfahung und Expertise berät. Je nach Ihrem individuellen Fall ergründet Herr Keunecke, welche Schulungsmaßnahmen, Verhaltenstrainings oder Behandlungsmaßnahmen Sie für ein möglichst sicheres Absolvieren der MPU benötigen und führt diese sodann gemeinsam mit Ihnen durch.

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