Gefährdung des Straßenverkehrs

Was ist eine „Gefährdung des Straßenverkehrs“?
Fast alle Autofahrer werden schon mal etwas von den „Todsünden im Straßenverkehr“ gehört haben. In § 315 c StGB mit der Überschrift „Gefährdung des Straßenverkehrs“ hat der Gesetzgeber diverse inhaltlich teils sehr verschiedene strafwürdige „Todsünden“ unter Strafe gestellt. Dies sind im Einzelnen, wenn jemand im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos unter Gefährdung von Leib und Leben oder Eigentum Dritter oder unter Einfluß von Alkohol oder Drogen entweder:

  • die Vorfahrt nicht beachtet,
  • falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
  • an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
  • an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
  • an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
  • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
  • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

Was kann ich unternehmen, wenn mir eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen wird?
Im Tatbestand des § 315 StGB hat der Gesetzgeber relativ unsystematisch alle Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, die nicht in anderen Strafnormen bereits einzeln erfasst worden sind. Auch für die Verteidigung wegen des Vorwurfes nach § 315 C StGB macht es natürlich einen beachtsamen Unterschied, ob „nur“ eine rücksichtlose „Vorfahrtsverletzung“ vorgeworfen wird, oder ob Sie auf der Autobahn gewendet haben und unter Drogeneinfluß einen Unfall verursacht haben sollen.

Das angedrohte Strafmaß von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe von bis zu 5 (!) Jahren nebst Fahrerlaubnisentziehung sollte jedenfalls Anlaß genug sein, auf jedwede unbedachte mündliche oder schriftliche Äußerung ggü. Polizei (oder ggf. auch Bußgeldstelle) zu verzichten, sondern unverzüglich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht oder Anwalt für Strafrecht Rat einzuholen.

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