Fahrlässige Tötung

Was bedeutet „Fahrlässige Tötung“?
§ 222 StGB lautet wie folgt. „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Fahrlässigkeit wird im Rechtsinne mit der „Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ definiert. Sie ist damit vom Vorsatz zu unterscheiden, der vereinfachend als „Absicht“ definiert“ wird. Wenn aufgrund einer solchen Sorgfaltswidrigkeit im Straßenverkehr ein Mensch zu Tode kommt, so liegt ein Fall der fahrlässigen Tötung vor.

Wann kann ich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden?
Ob Sie wegen einer fahrlässigen Tötung verurteilt werden, hängt vor allem davon ab, ob Ihnen überhaupt der Vorwurf gemacht werden kann, dass Sie fahrlässig einen Fehler begangen haben. Sind Sie für den Tod des Opfer gar nicht (oder nur im geringen Maße) verantwortlich, etwa weil das Opfer seinerseits fahrlässig den Unfall mit verursacht hat (z. B. durch Herumlaufen auf den Fahrspuren der Autobahn, nächtliches Führen eines unbeleuchteten KFZ), so wird Ihr Verteidiger auf eine Einstellung der Verfahrens oder einen Freispruch hinwirken. Das gleiche gilt, sofern der Unfall etwa durch einen technischen Defekt (versagende Bremsanlage) oder plötzliche auftretenden gesundheitliche Einschränkungen (allergischer Schock, Herzanfall etc.) für Sie unvermeidbar war.

Welche Strafe erwartet mich, wenn mir eine Fahrlässige Tötung vorgeworfen wird?
Sofern Sie tatsächlich vorwerfbar ursächlich für die Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers gewesen sind, so hängt das Strafmaß vor allem vom Grad des Verschuldens, also der Fahrlässigkeit ab.
Es macht natürlich einen gewaltigen Unterschied, ob der Vorwurf etwa lautet, in einem unübersichtlichen Kreuzungsbereich bei schlechten Sichtverhältnissen den mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unbeleuchtet sich annähernden Motorradfahrer übersehen zu haben, der sodann in Folge des Unfalles verstarb oder aber, des Morgens nach „durchzechter“ Nacht, unter Einfluss von Alkohol und Drogen mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit am Zebrastreifen einen Fußgänger zu überrollen.
In ersten Falle würde Ihr Verteidiger versuchen, sogar eine Einstellung des Verfahrens (ggf. gegen eine Geldbuße) zu erreichen oder eine milde Geldstrafe verlangen; im zweiten Falle wäre eine Freiheitsstrafe wahrscheinlich unumgänglich.

Was kann mein Anwalt unternehmen, damit ich nicht bestraft oder nicht schwer bestraft werde?
Der Vorwurf, für den Tod eines anderen Menschen verantwortlich zu sein, wiegt derart schwer, dass Sie sich einem solchen Verfahren keinesfalls ohne anwaltliche Begleitung, sinnvollerweise durch einen Fachanwalt für Strafrecht, oder Anwalt für Verkehrsrecht stellen sollten.

Wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, daß Sie tatsächlich für den Tod des Unfallopfers verantwortlich sind, so wird Ihr Anwalt versuchen, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht von Ihrer Unschuld zu überzeugen, hierzu Sachverständigengutachten einholen lassen, vorhandene Gutachten kritisch prüfen, Zeugenaussagen würdigen und alle sonst notwendigen Schritte unternehmen, um eine Verurteilung zu verhindern.

In anderen Fällen der fahrlässigen Tötung ist es für den Mandanten durchaus geboten, sich nach Absprache mit dem Anwalt (oder durch den Anwalt), mit den Hinterbliebenen in Verbindung zu setzen und deutliche Zeichen der Sühne zu setzen, um Entschuldigung zu bitten und ggf. freiwillige Schadensersatzleitungen zu erbringen (sog. Täter-Opfer-Ausgleich).

Jeder Staatsanwalt und Richter weiß zwar, dass auch noch so viel Geld den Getöteten nicht wieder lebendig macht, aber auch, dass auch eine noch so strenge Strafe dies ebenso wenig vermag. Je nach der Schwere des Verschuldens und den sonstigen Fallumständen wird der Anwalt für Verkehrsrecht Strafrecht versuchen, dem Gericht plausibel zu machen, dass der Mandant das angerichtete Unheil nicht nur bereut und sich um Wiedergutmachung bemüht, sondern selber hierunter leidet. Im Wege von Verhandlungen mit der Staatanwaltschaft, dem Gericht und ggf. den Hinterbliebenen kann in vielen Fällen selbst bei schwerem Verschulden die Rechtsfolge für den Mandanten dann erträglich gehalten werden.

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