Bußgeldverfahren
Neben den Verfahren wegen der hier detailliert beschriebenen „schwerwiegenden“ Ordnungswidrigkeiten leiten die Bußgeldstellen und die Polizei im Straßenverkehr jährlich hunderttausende Bußgeldverfahren wegen verschiedenster Ordnungswidrigkeiten ein. Die Möglichkeiten, sich Ärger im Straßenverkehr einzufangen, sind schier unendlich und würden den Rahmen dieses Ratgebers sprengen. Wir vertreten Sie jedoch in allen bußgeldrechtlichen Angelegenheiten – angefangen beim € 5,00 -„Knöllchen“ bis beispielsweise zu den geradezu unverschämt „teuren“ Verstöße nach dem Güterkraftverkehrsgesetz oder hochgradig schwierigen Fällen der Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Eignung als Kraftfahrzeugführer (v. a. im Zusammenhang wegen Btm-Verstößen). Zu den am häufigsten vorkommenden Verstößen zählen:
- Tempoüberschreitung – Geschwindigkeitsüberschreitung
- Abstandsverstoß
- Vorfahrtsverstoß
- Handy – Mobiltelefon am Steuer
- Rote Ampel – Rotlichtverstoß
- Überholen – Überholverbot
- rücksichtsloses Überholen
- Alkohol und Drogen am Steuer
- Halten und Parken
- Stopp-Zeichen überfahren
- Haupt- und Abgasuntersuchung – Termin überschritten
- Gurtpflicht verletzt – nicht angeschnallt
- Abstandsverstoß auf der Autobahn – erforderlichen Mindestabstand nicht eingehalten
- Vorfahrt missachtet
- fahrlässige Verursachung eines Verkehrsunfalls
- Ladungssicherheit nicht hergestellt
- Lenk- und Ruhezeit nicht eingehalten
- Alkohol am Steuer
- Btm am Steuer – THC – Cannabis – Amphetamine etc.
- und vieles mehr …