Was passiert im Strafverfahren?

Ein Strafverfahren besteht vor allem aus zwei Verfahrensschritten, dem Vor- und dem Hauptverfahren. Dazwischen gibt es zudem das sog. Zwischenverfahren, welches indes für den Beschuldigten weniger entscheidend ist. Im Vorverfahren bereitet die Staatsanwaltschaft unter Leitung der ermittelnden Polizei die Anklageerhebung vor. Führen die Ermittlungen zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung des Täters, wird die Anklageschrift beim zuständigen Strafgericht eingereicht. Im sog. Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob es die Anklage zulässt bzw. ebenfalls eine Verurteilung für überwiegend wahrscheinlich hält. Ist dies der Fall, erlässt es den sog. Eröffnungsbeschluss, mit dem sodann das Hauptverfahren beginnt, das mit einer Einstellung, Verurteilung oder einem Freispruch endet.

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