Was ist die Aufgabe des Anwalts im Strafrecht?

Nach der Strafprozessordnung (StPO) ist es alleinige Aufgabe des Rechtsanwalts, die Rechte des Mandanten zu wahren und zur Aufklärung und Beachtung aller ihm günstigen tatsächlichen Umstände beizutragen.

Die Beistandsfunktion des Rechtsanwaltes besteht darin, den Mandanten in seiner Rechtsstellung gegenüber dem Strafanspruch des Staates zu schützen und ihm zu helfen, seine Rechte sinnvoll wahrzunehmen. Das Besondere der Arbeit des Rechtsanwalts liegt in der Einseitigkeit zugunsten des Mandanten, zudem gekennzeichnet von einem besonderen Vertrauensverhältnis vom Rechtsanwalt zum Mandanten. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, über alle Angaben, die er seitens des Beschuldigten erhalten hat, strengstes Schweigen zu wahren. Auch die sichere Kenntnis über belastende Tatsachen hindert den Verteidiger nicht daran, sämtliche legalen Mittel im Sinne der Verteidigung des Mandanten einzusetzen und auf einen Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder ein mildes Strafmaß hinzuwirken.

Eine der notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Strafverteidigung ist daher 100%ige Offenheit zwischen dem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt. Es gibt keine Tatsachen, die man seinem Rechtsanwalt verschweigen sollte.

Es gibt indes Umstände, die der Rechtsanwalt ggf. nicht wissen möchte – die Entscheidung darüber, was dieser evtl. nicht erfahren möchte, sollten Sie Ihrem Rechtsanwalt überlassen. Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt stets zuerst mit einer Erörterung der Sache – gleich ob in der Anwaltskanzlei, auf der Polizeidienststelle oder in der Untersuchungshaftanstalt.

Schenken Sie Ihrem Rechtsanwalt „reinen Wein“ ein, Ihr Verteidiger wird im Gegenzuge versuchen, den Gang des Strafverfahren und die eigene anwaltliche Tätigkeit für Sie durchsichtig und nachvollziehbar zu machen, sowie mit Ihnen erörtern, welche Strategie in der jeweiligen Situation die für Sie am günstigsten ist.

Es gibt kein generell immer richtiges Verhalten im Strafverfahren. Genauso wenig, wie die Volksweisheit „Schweigen ist Gold“ in Strafverfahren stets Gültigkeit hat, wäre es grundsätzlich vorteilhaft, frühzeitig Angaben zur Sache zu machen oder sogar ein Geständnis abzulegen.

Wann, ob und welche Art Angaben gemacht werden, sollten Sie daher stets mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen. In manchen Fällen können frühzeitige Erklärungen zu einer Verfahrenseinstellung oder zu einem milderen Strafmaß führen. In manchen Fällen führt man durch eigene Erklärungen die Strafverfolgungsbehörden erst „auf die Spur“; sodann ist es ratsam, die Ermittler durch beharrliches Schweigen „auflaufen“ zu lassen, um damit auf einen Freispruch oder eine Einstellung mangels Beweises hinzuwirken.

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