Rechtschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so übernimmt der Versicherer in Strafsachen nur in gewissen Fällen die Kosten des Anwalts. Häufig ist versicherungsbedingungsgemäß zumindest dann die Übernahme der Kosten ausgeschlossen, wenn dem Beschuldigten der Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens gemacht wird. Sprechen Sie auch diese Frage gegenüber Ihrem Anwalt an; er wird mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt treten und in Erfahrung bringen, ob für Ihren Fall Rechtsschutzdeckung besteht.

Anwalt Facebook