Pflichtverteidigung

Unter gewissen Umständen kann das Strafgericht dem Mandanten einen Strafverteidiger als Pflichtverteidiger beiordnen. Die Gebühren des Pflichtverteidigers werden dann von der Gerichtskasse getragen. Da die Beiordnung eines Pflichtverteidigers durch das Gericht aber voraussetzt, dass die Tat von einer gewissen Schwere ist, ist ein Beiordnungsbeschluss des Strafgerichtes also nicht ausschließlich positiv zu sehen – er zeigt auch, dass das Strafgericht eine gewisse Schwere der Schuld sieht.

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