Kontakt und Kosten

Zögern Sie nicht, mit Ihrem Problem an uns heranzutreten.
Je früher Sie einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt mit Ihrem Problem befassen, desto früher gewinnen Sie eine konkrete Vorstellung davon, was auf Sie zukommen könnte.

Warten Sie vor allem nicht ab, bis sich die „Gewitterwolken“ über Ihrem Kopf zusammenziehen – in allen Strafsachen ist immer ein frühzeitiges Tätigwerden angezeigt.

Wir werden uns Ihrem Anliegen mit absoluter Diskretion annehmen. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, über alle Sachverhaltsdetails absolutes Stillschweigen zu bewahren. Erläutern Sie uns alle Fakten, die Sie in der Sache für relevant erachten.
Sofern Sie bei uns erst einmal eine Vorabinformation über die rechtlichen Aspekte der Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe einholen wollen, so stehen wir Ihnen selbstverständlich im Rahmen einer Erstberatung zur Seite – Sie entscheiden sodann, inwieweit Sie im Verfahren einen Verteidiger an Ihrer Seite wünschen. Sie können für eine Erstberatung mit Kosten von € 50,00 bis € 150,00, je nach Dauer und Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage rechnen.
(Eine weitergehende Beratung unter Berücksichtigung detaillierter Fallumstände ist allerdings in Strafsachen immer erst nach durch den Anwalt vorgenommener Akteneinsicht möglich. Diese Akteneinsicht in die vollständige Ermittlungsakte erhält ausschließlich der gewählte Verteidiger – dem Beschuldigten verweigern Gericht und Staatsanwaltschaft regelmäßig den Einblick in „seine“ Akte.)

Für eine Strafverteidigung in einem vergleichsweise einfach gelagerten Sachverhalt fallen Kosten i. H. ab ca. € 450,00 an. Bei umfangreicheren Strafsachen, bei denen sich die Hauptverhandlung über mehrere Tage erstrecken könnte, ist es stets empfehlenswert, sich vorab auf eine Honorarpauschale oder Honorierung auf Stundenbasis zu einigen.

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