Ermittlungen und Vorverfahren

Der Sinn des Ermittlungs- oder Vorverfahrens ist der, dass die Ermittler nach einem entsprechenden Straftatverdacht (meist ohne Zutun des Strafgerichtes) zu ermitteln versuchen, wer in welcher Weise an ggf. strafbarem Verhalten teilgenommen hat. Es handelt sich um die klassische polizeiliche Arbeit. Es endet mit der Überlassung der Anklageschrift seitens der Staatsanwaltschaft an das Strafgericht.

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