Das Hauptverfahren

Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. Die Staatsanwaltschaft schickt dann die Strafakte an das Strafgericht mit dem Antrag, die Sache anzuklagen oder aber einen Strafbefehl zu erlassen. Folgt das Strafgericht diesem Antrag, so beginnt das Hauptverfahren. Das Hauptverfahren besteht vor allem aus der Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung entscheidet das Strafgericht darüber, ob der Betroffene schuldig oder unschuldig ist. Die Aufgabe des Rechtsanwalts ist es, zum einen die Aussage des Mandanten zu „lenken“, daneben die Beweismittel in ihrer Aussagekraft zu würdigen und zudem weitere Sachverhaltserforschung zu betreiben. Ein sehr wichtiger Punkt ist dabei die Befragung der Zeugen durch den Rechtsanwalt. Im Gegensatz zum Staatsanwalt, der sein Fragerecht meist nur dahingehend nutzt, so viel Belastendes wie möglich zu erfragen, muss der Rechtsanwalt versuchen, Unklarheiten oder entlastende Tatumstände bei den Aussagen der Zeugen zu entdecken und diese dem Strafgericht zu Gehör bringen.

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