Besuchsregelung

Für beabsichtigte Besuche müssen sich Angehörige (also auch Ehepartner) grundsätzlich einen Besucherschein ausstellen lassen. Besucherscheine werden im Justizgebäude, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, Erdgeschoss links, Zimmer 115 ausgestellt. Die Besuchszeit beträgt jeweils 30 Minuten. Es kann weiterer Besuch (allerdings max. alle 2 Wochen für maximal drei Besucher) beantragt werden. Evtl. wird der Besuch auch nur unter Auflagen bewilligt. Fürchten die Ermittler zum Beispiel eine Vereitelung ihrer Ermittlungsbemühungen, dann wird der Besuch ggf. durch Polizeibeamte des Landeskriminalamtes überwacht.

Bargeld kann dem Inhaftierten nicht übergeben werden. Das Geld, das der Inhaftierte für die Dinge des täglichen Bedarfs braucht, kann lediglich auf dieses Konto überwiesen werden:

Empfänger: Untersuchungshaftanstalt Hamburg
Konto-Nr.: 146060/204
Bankleitzahl 200 100 20
Postbank Hamburg
Verwendungszweck: jeweils Name, Vorname sowie Geburtsdatum des Gefangenen.

Wäsche kann dem Untersuchungshäftling alle 14 Tage überbracht werden. Die Wäsche wird im Besucherzentrum im Eingangsbereich der UHA abgegeben. Selbstverständlich wird die Wäsche durch das Personal der Haftanstalt auf „eingeschmuggelte“ Gegenstände, Drogen, etc. untersucht.

Bücher können von Angehörigen leider nicht mitgebracht werden. Der Untersuchungshäftling muss einen Antrag bei der Leitung der Haftanstalt stellen. Die Bücher werden nach Genehmigung und Bestellung durch den Häftling und Bezahlung durch die Angehörigen sodann direkt von der Thalia Buchhandlung, Große Bleichen 19, 20354 Hamburg, Tel.: 0049 40 3020701 in die Anstalt geliefert. Unterhaltungselektronik kann auch nicht von Angehörigen übergeben werden. Diesbezüglich muss der Inhaftierte einen Antrag stellen, die Geräte werden dann nach erfolgter Bezahlung direkt von der Firma Saturn, Mönckebergstraße 1, 20095 Hamburg, an den Untersuchungshäftling geliefert.

Anwalt Facebook