Wie verhalte ich mich im Kündigungsfall?

Wenn Sie seitens Ihres Arbeitgebers eine Kündigung erhalten haben, so wird Sie diese vermutlich unerwartet getroffen haben. Verständlicherweise werden Ihnen eine Menge Fragen durch den Kopf schwirren. Gleichwohl sollten Sie sich jetzt nicht allzu viel Zeit nehmen, um sich von dem Schock zu erholen. Zwei Dinge müssen Sie im Optimalfall noch am Tage des Erhaltens der Kündigung tun:

1. Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin mit einem versierten, auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Manche im Falle von Kündigungen laufenden Fristen – etwa die Frage, ob gewisse Formalien einer formwirksamen Kündigung eingehalten wurden oder nicht – müssen unverzüglich, d. h. binnen weniger Tage nach Erhalt der Kündigung vom Anwalt geprüft und die notwendigen Schritte veranlasst werden.

Auch wenn es Ihnen nicht möglich ist, sogleich einen Anwalt zu konsultieren, beachten Sie unbedingt, dass Sie nach Erhalt einer Kündigung lediglich 3 Wochen Zeit haben, um gegen die Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben (!). In jedem Falle hilft Ihnen der Anwalt dabei, jetzt die richtigen Schritte einzuleiten und beantwortet Ihnen die sich jetzt aufdrängenden Fragen nach der Fortzahlung des Gehaltes, evtl. Prozesschancen oder die Frage nach dem Bezug von Arbeitslosengeld.

2. Nehmen Sie sodann Kontakt mit dem für Sie zuständigen Arbeitsamt auf. Auch wenn Ihnen angesichts der noch „frischen“ Kündigung und des gegenwärtig noch weiterbestehenden Arbeitsverhältnisses der Gedanke an einen anderen Arbeitplatz sehr fremd ist, müssen Sie sich unbedingt sehr zeitnah bei der Bundesagentur für Arbeit einfinden. Versäumen Sie es, sich rechtzeitig zu melden, drohen empfindliche Einbußen bei der Höhe des Arbeitslosengeldes (!).

Tipp: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – Sie erhalten in der Regel einen Termin binnen der nächsten 24 Stunden.

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