Wie lange bekomme ich nach Erhalt der Kündigung noch Gehalt und wie viel?

Unabhängig von der Frage, wie lange die Kündigungsfrist Ihres Arbeitsverhältnisses ist und davon, ob die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wirksam ist oder nicht, wird Ihr Arbeitgeber Ihnen das Gehalt lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlen, die er selber ausgerechnet hat. Bei einer ordentlichen Kündigung ist dies im Allgemeinen der Zeitraum bis zum Beendigungsdatum, welches der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben benennt. Kündigt der Arbeitgeber hingegen fristlos, so endet der Bezug des Gehaltes mit dem Tage des Zugangs des Kündigungsschreibens. Der Arbeitgeber muss Ihnen das Gehalt „bis zum letzten Tag“ in der Höhe zahlen, wie Sie es üblicherweise erhalten, also inklusive aller Zulagen, etc. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Sie zusammen mit der Übergabe der Kündigung freigestellt, also „nach Hause geschickt“ hat.

Die Bundesagentur für Arbeit gewährt dem Gekündigten zumeist ohne Überprüfung der Richtigkeit des arbeitgeberseitig errechneten Beendigungsdatums nach dem letzten bezogenen Gehalt den Arbeitslosengeldanspruch. Im Allgemeinen ist daher keine „Versorgungslücke“ im Hinblick auf die laufenden Kosten des Gekündigten zu fürchten. (Zu beachten ist indes, dass das Arbeitslosengeld lediglich 63 % der Höhe des Durchschnitts-Nettogehaltes der letzten 13 Wochen beträgt; für Gutverdienende ist der Arbeitslosengeldanspruch zudem auf einen Höchstbetrag „gedeckelt“.)

Eine Ausnahme stellt hier indes der Fall dar, dass der Arbeitgeber fristlos gekündigt hat. Die BfA verhängt sodann in fast allen Fällen eine 3-monatige „Sperrfrist“ im Hinblick auf den Arbeitslosengeldanspruch. Der plötzliche Ausfall von Gehalt und die Sperrfrist im Hinblick auf den Arbeitslosengeldbezug können dramatische Konsequenzen für den Gekündigten nach sich ziehen (Verzug mit der Wohnungsmiete oder bezüglich Kreditverbindlichkeiten, etc.).

Tipp: Nicht nur die Wirksamkeit einer Kündigung an sich sollte unbedingt durch einen arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt überprüft werden – auch die Frage, ob der Arbeitgeber die Kündigungsfrist zutreffend errechnet hat, gehört unbedingt geklärt – jeder weitere Tag des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses bedeutet „bares Geld“ für Sie.

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