Wie hoch ist die Abfindung, die ich erhalten kann?

Die Höhe der Abfindung lässt sich nicht schematisch bestimmen. Zwar gibt es grobe „Faustformeln“ anhand derer nicht wenige Kündigungsschutzverfahren gelöst werden. Nicht unüblich ist etwa eine Berechnungsweise, der zu Folge für jedes volle Jahr der Beschäftigung des Arbeitnehmers ½ Bruttomonatsgehalt als Abfindung gezahlt wird.

Allerdings ist eine evtl. Abfindungssumme immer einzelfallbezogen auszuhandeln.
Je nachdem, wie groß das oben beschriebene Risiko des Arbeitgebers ist, evtl. erhebliche Gehaltsummen nachzahlen zu müssen, mag auch die Bereitschaft des Arbeitgebers steigen, eine ggf. höhere Abfindung zu zahlen. Insoweit kommt es also in erheblichem Maße darauf an, wie wahrscheinlich es ist, dass der gekündigte Arbeitnehmer sich mit seiner Klage im Falle der Durchführung des Verfahrens auch durchsetzen könnte. Je „unwirksamer“ die Kündigung, desto höher die Abfindung…

Tipp: Entwickeln Sie zusammen mit Ihrem Anwalt eine Strategie für das Kündigungsschutzverfahren. Überlegen Sie auf der einen Seite, ob Sie ausreichend Zeit und „Nerven“ haben, um über einen ggf. längeren Zeitraum eine hohe Abfindung „herauszupokern“. Wägen Sie auf der anderen Seite ab, ob Sie lieber einen „freien Kopf“ haben und sich unbelastet von Gerichtsverfahren einer neuen Tätigkeit zuwenden wollen, wobei Sie sodann ggf. Abstriche bei der Höhe der Abfindung in Kauf nehmen müssen.

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