Welche Kündigungsfrist gilt für mich?

Die Berechnung der richtigen Kündigungsfrist ist zuweilen nicht ganz einfach und mancher Arbeitgeber verrechnet sich (nicht selten absichtlich) zu Ungunsten des Gekündigten. Die für den Einzelfall geltende Frist ergibt sich aus den Vereinbarungen des geschlossenen Arbeitsvertrages, dem Gesetz und ggf. aus dem für das Arbeitverhältnis gültigen Tarifvertrag. Maßgeblich für die Errechnung der richtigen Frist ist dabei vor allem die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich gilt: Je länger das Arbeitsverhältnis gedauert hat, desto länger ist auch die „Auslauffrist“ bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz hält zum Schutze des Arbeitnehmers Grundkündigungsfristen bereit, die auch durch den Arbeitsvertrag nicht beliebig verkürzt werden können. Hier gilt der alte Satz, demzufolge „Papier geduldig“ ist – verlassen Sie sich auf keinen Fall darauf, dass eine im Arbeitsvertrag vereinbarte und ggf. in der Kündigungserklärung genannte Frist schon „OK“ wäre. Durch die Kündigungserklärung hat Ihr Arbeitgeber deutlich genug zum Ausdruck gebracht, dass er Ihnen nichts Gutes will.

Tipp: Vertrauen Sie die Überprüfung der Kündigungserklärung auf jeden Fall dem Fachmann an. Selbst wenn Sie sich in Ausnahmefällen nicht gegen die Kündigung als solche wehren können sollten, müssen Sie eine falsch berechnete Kündigungsfrist nicht wehrlos hinnehmen – jeder weitere Tag des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses ist „bares Geld“ für Sie.

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