Was kann ich bei Erhalt einer Änderungskündigung tun?

Ebenso komplex wie die Rechtsnatur der Änderungskündigung sind auch die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers auf den Erhalt der Änderungskündigung. Er kann zum Einen die im Wege des Erhaltes der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsbedingungen annehmen, wobei der Arbeitnehmer hierfür an sich gar nichts zu tun braucht. Nach Ablauf der vom Arbeitgeber im Wege der Kündigung genannten Frist treten automatisch die neuen, geänderten Arbeitsbedingungen in Kraft. Zum Zweiten kann der betroffene Arbeitnehmer die geänderten Arbeitsbedingungen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber schlichtweg ablehnen. (Diese Reaktion wird immer dann angezeigt sein, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen unzumutbar sind, etwa wenn eine verheiratete, mehrfache Mutter in eine weit entfernte Stadt „versetzt“ wird, eine der Qualifikation des Arbeitnehmers absolut nicht entsprechende Tätigkeit ausgeübt oder das Gehalt drastisch verringert werden soll.)
Im Falle der Ablehnung der geänderten Arbeitsbedingungen wandelt sich die Änderungskündigung zwingend in eine „normale“ Kündigung, also in eine Kündigung die dann, wenn Sie nicht erfolgreich vor dem Arbeitsgericht gerichtlich angegriffen wird, das Arbeitsverhältnis zum vom Arbeitgeber genannten Zeitpunkt auflöst (!). In diesem Falle muss die Kündigung unbedingt vor dem Arbeitsgericht angegriffen und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Letztlich kann der betroffene Arbeitnehmer die geänderten Arbeitsbedingungen „unter Vorbehalt“ annehmen und bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis die gerichtliche Klärung der Frage anstreben, ob die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer zumutbar sind oder nicht.

Tipp: Die sich bei Erhalt einer Änderungskündigung aufwerfenden Fragen sind regelmäßig so komplex, dass selbst nicht spezialisierte Juristen mit ihrer Beantwortung heillos überfordert sind. Suchen Sie nach dem Erhalt einer Änderungskündigung unbedingt einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt auf.

Anwalt Facebook