Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Geradezu der „Klassiker“ einer Beendigungskündigung ist die sogenannte betriebsbedingte Kündigung. Der Hintergrund ist stets der, dass der Arbeitgeber sinngemäß behauptet, aus betrieblichen Gründen – zumeist angeblich aus Arbeitsmangel – wäre die Möglichkeit der Beschäftigung des Gekündigten weggefallen.

Diese Behauptung gilt es indes, sehr kritisch „unter die Lupe zu nehmen“. Wenn etwa im Betrieb ständig Überstunden gemacht werden, die Auftragsbücher gut gefüllt sind oder nach Ihnen andere Arbeitnehmer eingestellt wurden, so kann von Arbeitsmangel sicher nicht mehr die Rede sein. Wenn es sich sodann nicht um einen sehr kleinen Betrieb mit sehr wenigen Mitarbeitern handelt, müsste die Kündigung außerdem „sozial ausgewogen“ sein. Konkret heißt dies, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht wahllos Mitarbeiter gekündigt werden dürfen – der Arbeitgeber hat eine Auswahl nach sozialen Kriterien wie Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen, Betriebszugehörigkeit oder einer evtl. Schwerbehinderung vorzunehmen und darf nur demjenigen kündigen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. Nur allzu gern werden diese Vorraussetzungen indes missachtet und stattdessen die Kündigung gegenüber einem Mitarbeiter ausgesprochen, den der Arbeitgeber aus anderen Gründen einfach gerne „loswerden“ will.

Tipp: Nehmen Sie eine angeblich betriebsbedingte Kündigung auf keinen Fall unüberprüft hin – die Mehrzahl aller betriebsbedingter Kündigungen ist unwirksam und es lässt sich zumindest eine Abfindung zugunsten des Arbeitnehmers erwirken!

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