Was benötigt mein Anwalt, um die Wirksamkeit einer Kündigung zu überprüfen?

Um sich sinnvoll mit Ihrer Kündigungssache befassen zu können, sollte sich Ihr Anwalt ein möglichst vollständiges Bild von Ihrem Arbeitsverhältnis machen können, d.h., dass er nicht nur die vertraglichen Grundlagen Ihres Arbeitsverhältnisses vollständig kennen, sondern sich auch mit den „Rahmendaten“ Ihres Arbeitgebers vertraut machen muss. Folgende Informationen oder Unterlagen helfen Ihrem Anwalt bei der rechtlichen Beurteilung Ihrer Situation:

Der Arbeitsvertrag 
Der Arbeitsvertrag ist das „A und O“, um die rechtliche Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung, die Fristberechnung einer Kündigung etc. vornehmen zu können. Suchen Sie daher unbedingt Ihren Arbeitsvertrag aus Ihren Unterlagen heraus und führen Sie diesen zum Besprechungstermin mit sich. Sofern Sie vorher bei demselben Arbeitgeber bereits einen anderen Vertrag unterschrieben hatten oder die Firma einmal verkauft, übernommen oder fusioniert wurde, so suchen Sie auch alle noch vorhandenen Arbeitsverträge, Änderungsverträge und sonstige von Ihnen mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen zusammen.

Die Kündigungserklärung/en im Original (!) 
Um überprüfen zu können, ob der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung/en alle Formalien wirksam eingehalten hat, benötigt Ihr Anwalt alle Ihnen übergebenen Kündigungen im Original. Sofern diese/r noch vorhanden ist/sind bringen Sie bitte auch den/die Briefumschlag/umschläge, in denen die Kündigungen enthalten waren, zum Besprechungstermin mit.

Gehaltsabrechnungen
Bringen Sie möglichst die letzten 4 Monats-Gehaltsabrechnungen zum Besprechungstermin mit – Ihr Anwalt muss sich einen Überblick über das Ihnen regelmäßig gezahlte Gehalt inklusive aller Zulagen, regelmäßig anfallender Überstunden etc. verschaffen.

Abmahnungen
Selbst wenn in der Kündigungserklärung kein Grund oder ein anderer Grund genannt wurde, könnte der Arbeitgeber versuchen, die Kündigung mit angeblichem Fehlverhalten zu begründen. Für Ihren Anwalt ist es wichtig, zu wissen, was der Arbeitgeber „in der Hinterhand“ hält. Bringen Sie daher alle Ihnen in der Vergangenheit überlassenen Abmahnungen (auch solche die Sie vor längerer Zeit erhielten) zum Besprechungstermin mit.

Eine Liste mit den Namen der Kollegen und Kolleginnen
Für Ihren Anwalt könnte es wichtig sein, zu wissen, wie viele Mitarbeiter bei Ihnen in der Firma beschäftigt sind, wie viele Stunden diese wöchentlich arbeiten, wann diese in der Firma begonnen haben etc. Erstellen Sie (nur dann, wenn Sie nicht in einem „Großbetrieb“ arbeiten) vor dem Besprechungstermin mit Ihrem Anwalt schon einmal eine vorläufige Liste, in der Sie möglichst alle Kollegen und Kolleginnen namentlich erfassen.

Anhörung des Betriebsrates
Gibt es bei Ihnen im Betrieb einen Betriebsrat und wissen Sie, ob dieser vor Ausspruch der Kündigung vom Arbeitgeber angehört wurde? Falls ja, bitten Sie den Betriebsrat, Ihnen eine Kopie der Anhörungsunterlagen auszuhändigen und bringen Sie diese zum Besprechungstermin mit.

Tipp: Bringen Sie zum Besprechungstermin bei Ihrem Anwalt möglichst den gesamten, im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis aufgelaufenen Schriftverkehr und alle Ihnen arbeitgeberseitig zugestellten Schriftstücke mit – dies erspart Ihrem Anwalt Nachfragen nach einzelnen Dokumenten und Ihnen unnötige „Lauferei“. Warten Sie trotzdem nicht mit der Vereinbarung eines Besprechungstermins ab, nur weil sie einzelne Unterlagen nicht finden können – Schnelligkeit geht vor Vollständigkeit!

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