Mir wurde fristlos gekündigt – was bedeutet das für mich?

Oftmals enthalten fristlose Kündigungen die Wendung, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ auflösen will. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Formulierung, mittels derer der Arbeitgeber im Falle der gerichtlichen Feststellung der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung sicherstellen will, den Arbeitnehmer spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist „loszuwerden“.

Tipp: Zögern Sie nicht, im Falle des Erhaltes einer fristlosen Kündigung einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt mit dem Kampf um Ihr Recht vor Gericht zu beauftragen – der fristlos gekündigte Arbeitnehmer hat nichts zu verlieren. Das angestrebte Ergebnis sollte mindestens die Umwandlung in eine ordentliche, fristgerechte Kündigung sein, um Ihren Arbeitslosengeldanspruch zu „retten“. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt in jedem Falle aber auch die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung oder den Erhalt einer Abfindungsleistung.

Selbst im Falle eines verlorenen Prozesses wären in erster Instanz die Anwaltskosten der Gegenseite gemäß § 12 a ArbGG nicht zu tragen.

Anwalt Facebook