Mein Chef hat mir gekündigt und bietet mir zugleich eine Abfindung an – was soll ich tun?

Niemand hat Geld zu verschenken – Ihr Chef sicherlich auch nicht. Der Umstand, dass man Ihnen bereits bei Ausspruch der Kündigungserklärung eine Abfindung anbietet, lässt erst einmal eines völlig klar erkennen: Der Arbeitgeber glaubt selber nicht an die Wirksamkeit seiner Kündigung. Er weiß, dass er in dem Falle, dass Sie eine Kündigungsschutzklage erheben würden, verlieren würde und will Ihnen Ihren Arbeitplatz mit der angebotenen Abfindung praktisch „abkaufen“. Ebenso klar ist, dass er bei seinem Angebot nicht sofort an seine „Schmerzensgrenze“ geht.

Jetzt gilt es, zuvorderst einmal Ihre Verhandlungsposition festzulegen. Wenn Sie die Weiterbeschäftigung in Ihrer Firma begehren, so ist es angezeigt, mit dem Arbeitgeber zeitnah in Verhandlungen einzutreten und diesem unter Hinweis auf die Unwirksamkeit der Kündigung und die Aussichtslosigkeit der arbeitgeberseitigen Position im Falle eines Gerichtsverfahrens zur Rücknahme der Kündigung zu bewegen.

Halten Sie hingegen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts des Ausspruches der Kündigung für ausgeschlossen, so gilt es, das Abfindungsangebot der Arbeitgeberseite möglichst bis über die „Schmerzgrenze“ hinweg „hochzuverhandeln“.

Tipp: Erörtern Sie im Falle einer Kündigungserklärung mit Abfindungsangebot in Zusammenarbeit mit einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zuerst die Frage, ob Sie prinzipiell über eine Abfindung verhandeln möchten oder ob Sie die Weiterbeschäftigung wünschen.

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