Ich möchte mein Arbeitsverhältnis selber kündigen – was muss ich dabei beachten?

In dem Falle, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis selber kündigen wollen, sollten Sie einige Dinge beachten, sofern Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber oder der Bundesagentur für Arbeit vermeiden wollen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer muss – ebenso wie eine Kündigung durch den Arbeitgeber – zwingend schriftlich erfolgen. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Kündigung also schriftlich und unter Angabe des Beendigungsdatums mit.

Sie sollten im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitnehmerseitige Eigenkündigung berücksichtigen, dass die Bundesagentur für Arbeit Ihnen in diesem Falle eine sogenannte „Sperrfrist“ von 3 Monaten auferlegen wird. Mit anderen Worten erhalten sie für volle 3 Monate nach dem letzten Gehalt keinerlei Geld. Anders wäre der Fall, wenn Sie seitens des Arbeitgebers gekündigt würden – in diesem Falle erhielten sie ab dem ersten Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist sofort Ihr Arbeitslosengeld. Sie sollten daher überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, auf den Arbeitgeber zuzutreten und diesen zu fragen, ob dieser am Arbeitsverhältnis festhalten will oder ob er nicht bereit wäre, Ihnen gegenüber eine Kündigung auszusprechen. Auch bei diesen außergerichtlichen Schritten helfen wir Ihnen gern.

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