Ich bin zurzeit krankgeschrieben – darf mein Arbeitgeber mir trotzdem kündigen?

Die Erkrankung des Arbeitnehmers schützt diesen nicht vor dem Ausspruch einer Kündigung. Eine Kündigung kann sogar wegen (!) einer längerfristigen oder ständig wiederkehrenden Erkrankung eines Arbeitnehmers ausgesprochen werden – in diesem Falle handelt es sich um eine sogenannte „krankheitsbedingte“ Kündigung.

Tipp: Lassen Sie eine Kündigung, die Sie im Krankschreibungszeitraum erreicht, nicht liegen, bis Sie sich wieder besser fühlen, sondern lassen Sie die Kündigung (notfalls über einen Angehörigen) Ihrem Anwalt zukommen. Die im Kündigungsfalle einzuhaltenden Fristen laufen unerbittlich auch für den erkrankten Arbeitnehmer weiter!

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