Beratung zur Kündigung. Die wichtigsten Themen im Überblick.
Arbeitsverträge sind als sogenannte „Dauerschuldverhältnisse“ prinzipiell für einen längeren Zeitraum angelegt. Im Gegensatz zu „normalen“ Geschäften, wie etwa einem Kaufvertrag, bei dem die Beteiligten ihre vertraglichen Verpflichtungen nach Übergabe der Ware und des Kaufpreises beenden, sind die Arbeitsvertragsparteien langfristig aneinander gebunden. Dies bringt Sicherheit für beide Seiten mit sich – der Arbeitgeber kann darauf vertrauen, dass er sich der regelmäßigen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bedienen kann; der Arbeitnehmer sichert im Vertrauen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses mittels des Arbeitseinkommens seinen Lebensunterhalt und die Existenz seiner Familie. Aus diesem Grunde stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer das Arbeitsverhältnis beendigenden Kündigung.