Beratung zur Kündigung. Die wichtigsten Themen im Überblick.

Arbeitsverträge sind als sogenannte „Dauerschuldverhältnisse“ prinzipiell für einen längeren Zeitraum angelegt. Im Gegensatz zu „normalen“ Geschäften, wie etwa einem Kaufvertrag, bei dem die Beteiligten ihre vertraglichen Verpflichtungen nach Übergabe der Ware und des Kaufpreises beenden, sind die Arbeitsvertragsparteien langfristig aneinander gebunden. Dies bringt Sicherheit für beide Seiten mit sich – der Arbeitgeber kann darauf vertrauen, dass er sich der regelmäßigen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bedienen kann; der Arbeitnehmer sichert im Vertrauen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses mittels des Arbeitseinkommens seinen Lebensunterhalt und die Existenz seiner Familie. Aus diesem Grunde stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer das Arbeitsverhältnis beendigenden Kündigung.

Kündigung im Bezug aufs Arbeitsrecht

Eine Vielzahl der bundesweit ausgesprochenen Kündigungen ist mehr oder minder ersichtlich inhaltlich unwirksam, leidet an formalen Mängeln oder ist mit einer unzutreffend berechneten Frist versehen. Scheuen Sie nicht, sich in dieser ungewohnten und unerwarteten Situation unverzüglich der Unterstützung eines im Arbeitsrecht versierten Anwaltes zu vergewissern. Nach Erhalt einer Kündigung ist Schnelligkeit gefragt. So haben Sie nach Erhalt einer Kündigung lediglich 3 Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Klage zu erheben und die Weiterbeschäftigung oder ggf. eine Abfindung zu erzwingen. Doch manche im Falle von Kündigungen laufende Fristen sind sogar noch kürzer – die Frage, ob gewisse Formalien einer formwirksamen Kündigung eingehalten wurden oder nicht, muss unverzüglich, d. h. binnen weniger Tage nach Erhalt der Kündigung vom Anwalt geprüft und bei Handlungsbedarf das Notwendige veranlasst werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – Sie erhalten in der Regel einen Termin binnen der nächsten 24 Stunden.

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