Frank Fiedler.
Fachanwalt für Arbeitsrecht. Weitere Schwerpunkte Zivilrecht, Familien- und Erbrecht.

Rechtsanwalt Frank Fiedler, Jahrgang 1967, hat seine Zulassung als Rechtsanwalt 1999 und im Jahre 2006 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen bekommen. Anfang 2015 konnte Herr Fiedler für die Kanzlei Dr. Granzin Rechtsanwälte für die Bereiche Arbeitsrecht und Zivilrecht gewonnen werden. Herr Fiedler berät in deutscher und englischer Sprache.

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