Dr. Heiko Granzin.
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Fachanwalt für Strafrecht.
Weiterer Schwerpunkt Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin, Jahrgang 1970, ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und trägt seit 2004 den Fachanwaltstitel sowohl im Arbeitsrecht als auch im Strafrecht.
Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegen im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsbußgeldrecht sowie aufgrund seiner eigenen Leidenschaft für die Jagd und das Ländliche im Jagdrecht.