Arbeiten im Alter – Ab 65 noch weiterarbeiten

Endlich auf Reisen gehen, mit den Enkelkindern spielen und den Tag ganz allein nach den eigenen Vorstellungen planen – viele Arbeitnehmer sehnen mit solchen Aussichten vor Augen den Ruhestand geradezu herbei. Doch ist mit 65 wirklich Schluss? Für viele sieht die Realität mittlerweile anders aus: Immer mehr Menschen arbeiten noch jenseits des Rentenalters – und die Tendenz ist weiterhin steigend. Der Anteil der Erwerbstätigen zwischen 65 und 74 Jahren hat sich in den vergangenen Jahren beinahe verdoppelt. 2006 waren es noch rund 483.000 Menschen, 2016 schon 942.000.

Seit Anfang 2017 gibt es das Gesetz zur Flexi-Rente, zum 01. Juli ist es in Kraft getreten. Es soll für einen gleitenden Übergang zwischen Erwerbsleben und Rente sorgen und zudem das Weiterarbeiten jenseits des Renteneintrittsalters attraktiver machen. Was es damit im Einzelnen auf sich hat und was man rund ums Thema Arbeit und Rente noch wissen muss, soll im Folgenden gezeigt werden.

Die Flexi-Rente

Was ist die Flexi-Rente genau und wer  kann von ihr profitieren?

Durch höhere Rentenansprüche soll einerseits der Anreiz zum Weiterarbeiten nach dem Eintritt ins Rentenalter erhöht werden. So will der Gesetzgeber dem demografischen Wandel begegnen, der in absehbarer Zeit dafür sorgen wird, dass weniger Arbeitskräfte auf den Arbeitsmarkt strömen als ihn verlassen. Andererseits soll das bisher kaum genutzte Modell der Teilrente gefördert werden, indem Arbeitnehmer zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr mehr als bisher hinzuverdienen dürfen.

Schon vor der Flexi-Rente durften alle 63-jährigen die Teilrente in Anspruch nehmen. In Abhängigkeit vom bisherigen Einkommen der vergangenen drei Jahre vor Rentenbeginn kann in befristeten Arbeitsverhältnissen hinzuverdient werden. Vielen Arbeitnehmern ist diese Möglichkeit allerdings völlig unbekannt, entsprechend wenig wurde sie in der Vergangenheit genutzt.

Die allgemein bekannte Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro gilt auch bei der neuen Flexi-Rente weiterhin. Der Zuverdienst wird aber insofern flexibler gestaltet, als Kürzungen der Rentenbezüge auf ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel zukünftig entfallen.

Der Umfang der Rente wird dabei stufenlos geregelt: 40% des Hinzuverdienstes (nach Abzug des Freibetrages von 6.300 Euro) werden auf die Rente angerechnet. Somit können Frührentner damit rechnen 60% von jedem über die Grenze hinaus verdienten Euro behalten zu dürfen.

Trotz Flexi-Rente ist es nach wie vor nicht leicht, den Überblick über die Rente, die Möglichkeiten des vorzeitigen Ausstiegs oder Zuverdienst-Chancen zu behalten. Auf jeden Fall ist es ratsam, sich bereits frühzeitig zu informieren.

Denn die Möglichkeit, bereits ab einem Alter von 50 Jahren (und nicht mehr wie bisher 55 Jahren) freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, ist ein weiterer Bestandteil der Reform.

Nach der anstehenden Bundestagswahl könnte sich die Flexi-Rente noch weiter entwickeln: CDU und SPD wollen das Model eventuell verbessern, die Grünen möchten Teilrenten ab 60 Jahren attraktiver gestalten und die FDP will ein festes Rentenalter sogar ganz abschaffen und auf diesem Wege längeres Arbeiten ebenfalls belohnen.

Wie lässt sich der Trend erklären?

Steigende Lebenserwartung, bessere Gesundheit, ein hoher Stellenwert der Erwerbstätigkeit – viele Faktoren können den Trend zum weiterarbeitenden Rentner erklären. Ebenfalls zur Entwicklung beigetragen hat die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf dem Weg zur Rente mit 67 Jahren. Wer Mitte dieses Jahres in den Ruhestand gehen und eine abschlagsfreie Rente erhalten möchte, muss bereits 65 Jahre und 6 Monate alt sein.

Entgegen der häufig geäußerten Befürchtung, länger arbeite vor allen Dingen, wer mit seiner Rente allein nicht über die Runden käme, sind es tatsächlich häufig eher Gutverdiener, die sich von ihrem Job nicht trennen möchten. Viele Menschen im Rentenalter arbeiten also nicht weiter, weil ihr Einkommen ansonsten zu gering ist und sie mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Stattdessen bedeutet der Beruf besonders bei Hochqualifizierten in hohem Maße Selbstverwirklichung. Die Freude an der Arbeit endet nicht mit dem Erreichen eines bestimmten Alters, sondern kann viele Jahre darüber hinaus ein fester Bestandteil des täglichen Lebens bleiben. Wenn man dazu noch seine Arbeitszeit relativ frei gestalten kann und auf das Geld nicht unbedingt angewiesen ist, wird man die Arbeit vermutlich weitaus weniger als Last empfinden als es bei jüngeren Arbeitnehmern der Fall sein kann.

Auch Unternehmen haben erkannt, dass ältere Arbeitnehmer häufig nicht ohne Weiteres zu ersetzen sind. Sie verfügen über einen großen Schatz an Erfahrungswissen und auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in zahlreichen Branchen, bemühen sich Arbeitgeber zunehmend um ältere Mitarbeiter. Jeder dritte Betrieb versucht einer aktuellen Studie zufolge, rentenberechtigte Mitarbeiter zu halten.

Eintritt ins Rentenalter – endet das Arbeitsverhältnis automatisch?

Was aber muss man tun, um nach Erreichen des Rentenalters weiterhin im Job zu bleiben? Ein Arbeitsverhältnis endet jedenfalls nicht automatisch mit dem Rentenalter – das ist nämlich nur dann der Fall, wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde. Wurde hingegen kein automatisches Ende vereinbart, läuft der Arbeitsvertrag ganz normal weiter. Für Kündigung, Teilzeit und Befristung gelten dementsprechend die allgemeinen Vorschriften. Eine Befristung des Arbeitsvertrages auf das Erreichen eines bestimmen Lebensjahres oder die Regelaltersgrenze ist dabei jedoch recht üblich. Der Gesetzgeber ermöglicht aber, die so bereits vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des Rentenalters auf einen späteren Zeitpunkt hinauszuschieben.

Wörtlich heißt es dazu in § 41 S. 3 SGB VI:

"Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, ggf. auch mehrfach, hinausschieben."

Wer im Rentenalter zunächst voll weiterarbeitet, kann für diese Zeit einfach auf seine Bezüge verzichten, denn: Altersrente gibt es nur auf Antrag. Ein solches Vorgehen kann sich finanziell durchaus lohnen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich die Rente parallel zum Gehalt auszahlen zu lassen. Dabei sollte man in jedem Fall bedenken, dass damit dann auch das zu versteuernde Einkommen steigt. Beiträge zur Rentenversicherung müssen weiterhin arbeitende Rentner nicht mehr zahlen – auf freiwilliger Basis ist dies aber trotzdem möglich.

Man sieht: Für den Fall der Weiterarbeit im Rentenalter müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vieles beachten. Oft ist genaues Rechnen gefragt, um aus allen denkbaren Alternativen das beste Vorgehen auszuwählen. Bei diesen arbeitsrechtlichen Fragen stehen wir – Dr. Granzin Rechtsanwälte – Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich zur Seite.

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