Arbeitsrecht Anwalt für Arbeitgeber in Hamburg.

Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet, sagt Wikipedia. Doch die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sind viel komplexer und herausfordernder.

Wir beraten und begleiten Sie in jeder Phase und auf allen Ebenen des Arbeitsrechtes in Ihrem Unternehmen.

Holen Sie uns ins Boot, bevor es ins Schwanken gerät – frühzeitig eingeschaltete arbeitsrechtliche Beratung erspart Ihnen Aufwand, Kosten, Belastungen des Betriebsfriedens und unnötige Klagen. Sie erreichen uns zuverlässig in Norddeutschland!

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Ihre Rechte als Arbeitgeber im Arbeitsrecht!

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht – Dr. Granzin Rechtsanwälte

Die Aufgaben des Arbeitgebers beginnen schon vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Sie wollen einen freien Arbeitsplatz besetzen und suchen dafür einen „jungen, motivierten Kollegen“ – und schon bevor Sie sich entschieden haben, wer eingestellt wird, haben Sie das erste Problem: Diskriminierung. Wir haben in Deutschland ein starkes Arbeitnehmerschutzrecht, das Arbeitgebern viele Kenntnisse, Pflichten und Gleichberechtigungen abverlangt. All das steht oftmals im Widerspruch zum nachvollziehbaren Streben nach Wirtschaftlichkeit, Wachstum und Wunschkandidaten. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Sie durch die Gesetzeswelt des Arbeitsrechts zu führen und rechtssichere Entscheidungen und Handlungen mit Ihnen auszuarbeiten.

Am Ende zahlt doch immer der Arbeitgeber? Wir verstehen, dass dieser Eindruck im Querschnitt der Rechtsprechungslandschaft bei Arbeitgebern entsteht, dennoch ist die Vielzahl von Arbeitgeberzahlungen der mangelnden Kenntnis und Vorbereitung arbeitsrechtlicher Schritte geschuldet. Die fristlose Kündigung, die nicht binnen zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen wird; die Unterschrift einer Führungskraft auf einem Kündigungsschreiben ohne Vollmacht bei mangelnder Kündigungsbefugnis; die Leistung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ohne eigentlichen Anspruch des Arbeitnehmers – alles Klassiker von vermeidbaren Fehlern.

Wir beraten Sie im Hintergrund oder im direkten Kontakt, ganz so, wie es die Situation erfordert. Und zwar von Anfang an, umfassend und mit Weitblick für die Auswirkungen aller Entscheidungen und Schritte.

Warum wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten und wie Sie davon profitieren!

Vormittags Arbeitnehmer, nachmittags Arbeitgeber…

Beide Seiten? Aber müssen Rechtsanwälte im Arbeitsrecht nicht politische Position beziehen und sich entscheiden, ob Sie die Arbeitnehmer- oder die Arbeitgeberseite vertreten? Nein, müssen wir nicht. Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das das Zusammenspiel aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Mitbestimmungsorganen und Sozialversicherungsbehörden regelt. Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Stärke genau darin liegt, auf allen Seiten aufzutreten und mithin alle Seiten zu kennen. Das Ausräumen einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit liegt im Kern darin, eine Lösung zu finden, die die Beteiligten allesamt mitgehen können. Genau dafür muss die Sichtweise und Interessenlage der Parteien aber bekannt sein. Wir haben die Erfahrung auf beiden Seiten und setzen diese gezielt für unsere Mandantschaft ein.

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